Ruhiges Büroloft in Dresden-Mitte!
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Objektansicht
01067 Dresden
Frei ab: Ab sofort4,50 €/m²Kaltmiete
Gesamtfläche
412 m²Fahrstuhl
Denkmalschutz
Mietpreis & Nebenkosten
- Nebenkosten
- 3 €
- Mietpreis pro m²
- 4,5 €
- Warmmiete
- Keine Angabe
Wohnfläche, Grundstück & Bausubstanz
- Gesamtfläche
- 412 m²
- Bürofläche
- 412 m²
- Etagen (gesamt)
- 5
- Zustand
- Gepflegt
- Verfügbar ab
- Ab sofort
Beschreibung der Immobilie
Der Wettiner Platz gehört zu den ältesten Plätzen von Dresden. Er liegt im jetzigen 26-Ring und somit sehr zentral. Das Bürohaus wurde 1913 erbaut und 2003/2004 umfassend saniert.
Das vakante Büroloft im Dachgeschoss entspricht dem modernen Bürostandard. Hohe Decken, viel Tageslicht und ein Balkon sorgen für funktionalen Komfort.
Ausstattungsmerkmale
- Heizungsart
- Zentralheizung
- Aufzug
- Personenaufzug
- IT-Verkabelung
- Ja
- innenliegender Sonnenschutz
- Bürobeleuchtung
- textiler Bodenbelag
- Datenverkabelung Cat7
- vDSL/ Glasfaser über DSI
- getrennte Sanitärbereiche
- Personenaufzug (barrierefreier Zugang)
- große Oberlichter
- Teeküche
- Archivflächen im Keller möglich
- PKW-Stellplätze
Energie
Energieausweis
Lage & Infrastruktur
Ungefähre Lage — die genaue Adresse wird auf Anfrage mitgeteilt.
01067 Dresden
Der Gebäudekomplex im Südwesten der Altstadt zeichnet sich durch seine innerstädtische Lage aus. Die historische Innenstadt ist fußläufig erreichbar. Verkehrstechnisch ist der Standort optimal erschlossen. Unweit des Objektes befindet sich der Bahnhof Dresden-Mitte, der Haltepunkt der S-Bahn sowie regionaler und überregionaler Bahnlinien ist. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind vom Bürohaus optimal zu erreichen.
Sonstige Informationen
Heizungsart: Zentralheizung
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai
Beate Protze Immobilien GmbH
Hüblerstraße 1
01309 Dresden
Tel.: 0351 43612 30
Fax: 0351 43612 40
info@beate-protze-immobilien.de
www.beate-protze-immobilien.de
Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.
Energieeinsparverordnung:
Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.
Ansprechpartner/in: Charlotte Kirsch












