Herrschaftliche Büroresidenz!
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Objektansicht
01309 Dresden
Frei ab: Ab sofort15,00 €/m²Kaltmiete
Gesamtfläche
638 m²Keller
Denkmalschutz
Mietpreis & Nebenkosten
- Nebenkosten
- 3,5 €
- Mietpreis pro m²
- 15 €
- Warmmiete
- Keine Angabe
- Maklerprovision
- 2,38 Monatsmieten
Wohnfläche, Grundstück & Bausubstanz
- Gesamtfläche
- 638 m²
- Bürofläche
- 638 m²
- Verfügbar ab
- Ab sofort
Beschreibung der Immobilie
In exklusiver Lage, mitten im Villenviertel, steht diese stilvolle und aufwendig restaurierte Bürovilla.
Die Villa besticht durch ihre historische Eleganz, die hellen Räume und die moderne Ausstattung.
Das exklusive Gebäude verfügt über ca. 626 m² Bürofläche.
Das parkähnliche Grundstück lädt zu sonnigen Pausen ein.
Parkmöglichkeiten im Innenhof sorgen für entspanntes Kommen und Gehen.
Ausstattungsmerkmale
- Keller
- Ja
- hochwertige Einbauküche mit Vollausstattung
- teilweise Klima
- Cat5-Datenverkabelung
- zentraler, klimatisierter Serverraum
- Glasfaseranschluss
- Teppich- und Parkettboden
- Stiltüren, Stuckdecken und Holzvertäfelung
- Dachgeschoss mit Glastrennwänden
- getrennte Sanitärbereiche
- Alarm- und Videoüberwachung
- Parkplätze im Hof
- großzügiger Balkon
- moderne Gaszentralheizung
Energie
Energieausweis
Lage & Infrastruktur
Ungefähre Lage — die genaue Adresse wird auf Anfrage mitgeteilt.
01309 Dresden
Die Villa befindet sich im bevorzugten und beliebten Stadtteil Blasewitz auf einem großzügigen Grundstück.
Unweit des Objektes befinden sich eine Vielzahl von Geschäften, Restaurants, die bekannte Schillergalerie und ein Cinemax-Kino. Des Weiteren verfügt der Stadtteil Blasewitz über eine ausgezeichnete Infrastruktur sowie eine sehr gute Verkehrsanbindung in die Innenstadt.
Sonstige Informationen
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai
Beate Protze Immobilien GmbH
Hüblerstraße 1
01309 Dresden
Tel.: 0351 43612-30
Fax: 0351 43612-40
info@beate-protze-immobilien.de
www.beate-protze-immobilien.de
Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.
Energieeinsparverordnung:
Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.
Ansprechpartner/in: Charlotte Mai












