Kurländer Palais!
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Objektansicht
01067 Dresden
Frei ab: Ab sofort10,00 €/m²Kaltmiete
Gesamtfläche
105 m²Denkmalschutz
Mietpreis & Nebenkosten
- Nebenkosten
- 3,86 €
- Mietpreis pro m²
- 10 €
- Warmmiete
- Keine Angabe
- Maklerprovision
- 1,19 Monatsmieten
Wohnfläche, Grundstück & Bausubstanz
- Gesamtfläche
- 105 m²
- Bürofläche
- 105 m²
- Teilbar ab
- 35 m²
- Verfügbar ab
- Ab sofort
Beschreibung der Immobilie
Zur Anmietung stehen drei repräsentative Büroräume im Dachgeschoss eines Kulturdenkmals. Die Räumlichkeiten sind gehoben ausgestattet und können sofort bezogen werden.
Folgende Büroräume stehen zur Verfügung:
- 69,95 m²
- 34,70 m²
- 35,10 m²
Bei Bedarf können drei PKW-Stellplätze mit angemietet werden.
Ausstattungsmerkmale
- Räume veränderbar
- Ja
- repräsentative Büroräume
- Fliesenboden
- gemeinschaftliche Nutzung der Einbauküche, der getrennten Sanitärbereiche und des Konferenzraumes
- Cat7-Datenverkabelung
- LED-Beleuchtung
- Designtüren
- Fußbodenheizung
- Abstellraum
- Außenstellplätze
Energie
Energieausweis
Lage & Infrastruktur
Ungefähre Lage — die genaue Adresse wird auf Anfrage mitgeteilt.
01067 Dresden
Die Dresdner Altstadt - mitten in der schönen Elbmetropole, wo Kultur, Erholung und Shopping nah beieinander liegen. Die Altstadt reizt vor allem durch den Kontrast von Wohn- und Geschäftslage und dem kulturellen Zentrum. Viele Sehenswürdigkeiten und Restaurants befinden sich im Umfeld des Geschäftsgebäudes.
Die Hauptverkehrsknotenpunkte bilden der Pirnaische Platz und der Postplatz. Die Haltestellen der Straßenbahnen 1, 2, 4, 8, 9, 10, 11 und 12 und der Buslinien 75, 82 und 94 sind fußläufig sehr schnell zu erreichen und führen in alle Richtungen der Stadt Dresden.
Sonstige Informationen
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihr Ansprechpartner: Moussa Al-Sattah
Beate Protze Immobilien GmbH
Hüblerstraße 1
01309 Dresden
Tel.: 0351 43612 30
Fax: 0351 43612 40
info@beate-protze-immobilien.de
www.beate-protze-immobilien.de
Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.
Energieeinsparverordnung
Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.
Ansprechpartner/in: Moussa Al-Sattah












