Vergabe von Gewerbegrundstücken am Esbaumer Bogen
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Kirchdorf b. Haag
Esbaumer Bogen83527 Kirchdorf, Bayern
Frei ab: Nach AbspracheGrundstücksfläche
13.500 m²Kaufpreis
- Kaufpreis
- Keine Angabe
- Maklerprovision
- keine Provision, courtagefrei
Wohnfläche, Grundstück & Bausubstanz
- Grundstücksfläche
- 13.500 m²
- Verfügbar ab
- Nach Absprache
Beschreibung der Immobilie
Die Gemeinde Kirchdorf b. Haag bietet am Esbaumer Bogen mehrere attraktive Gewerbegrundstücke zur Ansiedlung von Unternehmen an. Gesucht werden nachhaltige und zukunftsorientierte Betriebe, die langfristig Arbeitsplätze schaffen und die wirtschaftliche Entwicklung der Region stärken.
Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines transparenten Auswahlverfahrens. Interessierte Unternehmen können sich mit einem Nutzungskonzept bewerben und ihre geplanten Investitionen sowie ihr Bauvorhaben vorstellen. Die Grundstücke eignen sich ideal für Betriebe, die ihren Standort erweitern oder neu aufbauen möchten.
Lage & Infrastruktur
Esbaumer Bogen, 83527 Kirchdorf, Bayern
Die Gewerbegrundstücke befinden sich im Gewerbegebiet Esbaumer Bogen in der Gemeinde Kirchdorf. Der Standort bietet Unternehmen attraktive Entwicklungsmöglichkeiten in einem wirtschaftsfreundlichen Umfeld. Durch die gute Erreichbarkeit und die Lage in einer starken Wirtschaftsregion eignet sich das Gebiet sowohl für Neuansiedlungen als auch für Betriebserweiterungen. Kirchdorf verbindet die Vorteile eines zukunftsorientierten Gewerbestandorts mit einer hohen Lebensqualität im ländlichen Raum.
Sonstige Informationen
Wichtige Hinweise zum Verfahren: Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist freiwillig. Bitte beachten Sie jedoch, dass unvollständige oder unplausible Angaben dazu führen können, dass Ihre Bewerbung im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden kann.
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Fragebogen per E-Mail oder postalisch direkt an die Gemeindeverwaltung Kirchdorf. Wir freuen uns auf Ihre Konzepte!
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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- Website
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