Perfekt angebunden!
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Objektansicht
01157 Dresden
Frei ab: Ab sofort10,00 €/m²Kaltmiete
Gesamtfläche
290 m²Denkmalschutz
Mietpreis & Nebenkosten
- Nebenkosten
- 2,95 €
- Mietpreis pro m²
- 10 €
- Warmmiete
- Keine Angabe
- Maklerprovision
- Provisionsfrei
Wohnfläche, Grundstück & Bausubstanz
- Gesamtfläche
- 290 m²
- Bürofläche
- 290 m²
- Zustand
- Gepflegt
- Verfügbar ab
- Ab sofort
Beschreibung der Immobilie
Zur Anmietung steht eine perfekt angebundene Bürofläche von ca. 290 m². Sie befindet sich im 2. Obergeschoss und ist über das zentrale Treppenhaus und den internen Aufzug erreichbar.
Acht helle Büros bieten bis zu 25 Mitarbeitern entspannt Platz. Drei Balkone, eine Einbauküche sowie PKW-Stellplätze im Innenhof garantieren angenehmes Arbeiten.
Ausstattungsmerkmale
- IT-Verkabelung
- Ja
- barrierefreier Zugang über Aufzug
- Brüstungskanäle mit Datenverkabelung
- Glasfaseranschluss
- innenliegender Blendschutz
- abgehängte Decke mit LED-Beleuchtung
- getrennte Sanitärbereiche
- Alarmanlage
- 3 Balkone
- Lagerflächen im Untergeschoss
- PKW-Stellplätze im Hof
Energie
Energieausweis
Lage & Infrastruktur
Ungefähre Lage — die genaue Adresse wird auf Anfrage mitgeteilt.
01157 Dresden
Der Stadtteil Friedrichstadt befindet sich zentral gelegen am Innenstadtrand, einen Kilometer entfernt vom historischen Zentrum.
Friedrichstadt verfügt über eine Vielzahl günstiger Standortbedingungen, zentrale Lage und vor allem über eine gute Verkehrsanbindung.
In der Nähe befindet sich die Straßenbahnhaltestelle der Linie 10 und die Buslinie 94. Der Hauptbahnhof ist in ca. fünf Minuten zu erreichen. Darüber hinaus bildet das Krankenhaus Friedrichstadt einen wichtigen Schwerpunkt.
Sonstige Informationen
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai
Beate Protze Immobilien GmbH
Hüblerstraße 1
01309 Dresden
Tel.: 0351 43612 30
Fax: 0351 43612 40
info@beate-protze-immobilien.de
www.beate-protze-immobilien.de
Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.
Energieeinsparverordnung
Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.
Ansprechpartner/in: Charlotte Kirsch












