Bildungsträger aufgepasst!
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Objektansicht
01257 Dresden
Frei ab: Nach Vereinbarung9,00 €/m²Kaltmiete
Gesamtfläche
2.900 m²Denkmalschutz
Mietpreis & Nebenkosten
- Nebenkosten
- 2,3 €
- Mietpreis pro m²
- 9 €
- Warmmiete
- Keine Angabe
- Maklerprovision
- Provisionsfrei
Wohnfläche, Grundstück & Bausubstanz
- Gesamtfläche
- 2.900 m²
- Bürofläche
- 2.900 m²
- Teilbar ab
- 1.500 m²
- Zustand
- Neuwertig
- Verfügbar ab
- Nach Vereinbarung
Beschreibung der Immobilie
In den nächsten Monaten wird die historische Emerka Bonbons- und Schokoladenfabrik grundlegend saniert.
Die Immobilie bietet ideale Voraussetzungen für die Nutzung als Bildungs- und Schulungsobjekt.
PKW-Stellplätze stehen im Hof zur Verfügung.
Ausstattungsmerkmale
- Räume veränderbar
- Ja
- Schulbaurichtlinien realisierbar
- Schulhof mit ca. 1.773 m²
- 2. Flucht- und Rettungsweg vorhanden
- ausreichend Sanitärbereiche
- Schallschutzgutachten liegt vor
- Gebäudestruktur bietet Platz für Schulungsräume
- barrierefreier Zugang über Personenaufzug
- Sporthalle denkbar
- Innenausbau nach Mieterwunsch
- außenliegender Sonnenschutz
- individuelle Ausstattung mit Beleuchtung, Verkabelung, usw. realisierbar
Energie
Energieausweis
Lage & Infrastruktur
Ungefähre Lage — die genaue Adresse wird auf Anfrage mitgeteilt.
01257 Dresden
Das Objekt befindet im Südosten der Stadt im Stadtteil Dresden-Niedersedlitz. Fußläufig sind Sie in wenigen Minuten am S-Bahnhof Niedersedlitz. Von dort sind es ca. 12 Minuten bis in das Stadtzentrum bzw. ebenfalls ca. 12 Minuten bis nach Pirna. Mit dem Auto erreichen Sie unkompliziert die B 172 und können sich dort entscheiden zwischen interessanter Landstraße und schneller Bundesautobahn.
Sonstige Informationen
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihr Ansprechpartner: Falk Protze
Beate Protze Immobilien GmbH
Hüblerstraße 1
01309 Dresden
Tel.: 0351 43612 30
Fax: 0351 43612 40
info@beate-protze-immobilien.de
www.beate-protze-immobilien.de
Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.
Energieeinsparverordnung:
Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.
Ansprechpartner/in: Falk Protze












