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Ackerfläche bei Langelsheim

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Luftbild
38685 Langelsheim
Frei ab: Sofort
6.500 €Kaufpreis2,51 €/m²
Grundstücksfläche
2.592 m²

Kaufpreis

Kaufpreis
6.500 €
Preis pro m²
2,51 €
Maklerprovision
Provisionsfrei

Wohnfläche, Grundstück & Bausubstanz

Grundstücksfläche
2.592 m²
Verfügbar ab
Sofort

Beschreibung der Immobilie

Zum Verkauf steht eine 2.592 m² große Ackerfläche bei Langelsheim. Diese wird landwirtschaftlich genutzt und ist derzeit noch verpachtet. Für den Pachtvertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen aus § 594a BGB. Da diese Fläche im Außenbereich liegt, kommt eine andere als die landwirtschaftliche Nutzung nicht in Betracht.

Lage & Infrastruktur

Ungefähre Lage — die genaue Adresse wird auf Anfrage mitgeteilt.
38685 Langelsheim
Die Fläche liegt nordwestlich der Stadt Langelsheim, in der Nähe der Bundesstraße 82. Sie ist zwischen weiteren landwirtschaftlichen Flächen eingebettet und grenzt an einen landwirtschaftlichen Weg an.

Sonstige Informationen

Das Verkaufsobjekt ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen
Ansprechpartner/in: Lasse Hartmann
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften
Husarenstraße 76, 38102 Braunschweig

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