Resthof mit Waldflächen sowie weiteren Flächen in 27336 Frankenfeld OT Heddern nahe der Aller
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Google bild Hoffläche eingezeichnet 1
27336 Frankenfeld
Frei ab: Sofort197.000 €Kaufpreis1.790,91 €/m²
Wohnfläche
110 m²Zimmer
5Keller
Kaufpreis
- Kaufpreis
- 197.000 €
- Preis pro m²
- 1.790,91 €
- Maklerprovision
- Provisionsfrei
Wohnfläche, Grundstück & Bausubstanz
- Wohnfläche
- 110 m²
- Grundstücksfläche
- 58.906 m²
- Zimmer
- 5
- Schlafzimmer
- 2
- Etagen (gesamt)
- 2
- Badezimmer
- 1
- Separate WCs
- 0
- Baujahr
- 1930
- Baualtersklasse
- Altbau
- Verfügbar ab
- Sofort
Beschreibung der Immobilie
Hier ist ein Resthof auf einer Fläche von 11.222,- qm mit weiteren Fläche mit einer Größe von 47.684 qm zu verkaufen.
es gibt ein Wohnhaus mit angrenzendem Stallgebäude und einer Remise und einem weiteren Unterstand.
Leider ist ein weiteres Nebengebäude bereits eingestürzt.
Es gibt eine weitere Fläche mit 8.040 qm etwas entfernt mit einer Betondecke sowie noch weitere 2 Waldflächen mit 20.072 q und 19.572 qm.
Das Wohnhaus wird von der Altenteilerin im Erdgeschoss bewohnt.
Ausstattungsmerkmale
- Befeuerungsart
- Öl
- Keller
- Ja
- Einliegerwohnung
- Ja
Krüppelwalmdach,
Holzbalkendecke
Dachziegeldeckung
Energie
H
Energieeffizienzklasse H
Lage & Infrastruktur
Ungefähre Lage — die genaue Adresse wird auf Anfrage mitgeteilt.
27336 Frankenfeld
Das Objekt liegt mit dem Hof in der Ortslage von Hedern, Samtgemeinde Rethem , Heidekreis
nächstgelegene Orte: Rethem, Ahlden, Hodenhagen
Die B209 ist ca. 3 km entfernt.
Die Aller ist nicht weit entfernt.
Sonstige Informationen
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt.
Die Ausschreibung des Grundstücks ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich spätestens am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes eingegangen sein. Dies ist bei dem Verkauf einer Staatserbschaft unverhandelbar.
Ein Käufer für dieses Objekt akzeptiert mit der Abgabe eines Gebotes dieses Verfahren ausdrücklich.
Spätere nachträgliche Infragestellung dieser Bedingung führen zum Abbruch der Verkaufsverhandlungen und ein anderer Käufer wird vom Verkäufer bevorzugt.
Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch; erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer der Immobilie.
Da das Land das Eigentum an dieser Liegenschaft im Rahmen einer Staatserbschaft erhalten hat, sind lediglich die angegebenen Informationen zu dem Grundstück und dem Gebäude bekannt, die hier mitgeteilt wurden.
Weitere Informationen sind leider nicht bekannt und ein Käufer wird in einem Kaufvertrag diese Informationslage ausdrücklich akzeptieren müssen.
Sollte das für den Interessenten und späteren Käufer inakzeptabel sein, sollte er sich nicht mit einem Gebot in dem Verkaufsverfahren des Landes beteiligen.
Ansprechpartner/in: Ralf Tiedt

Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften
Landesliegenschaftsfonds
Niederlassung Lüneburg
Lünertorstr. 8, 21335 Lüneburg










