Baugrundstück in Marl-Hüls – Ihre Chance für den maßgeschneiderten Neubau

Sickingstraße 25 45772 Marl
Frei ab: sofort
93.000 € Kaufpreis
Grundstücksfläche
486 m²

Kaufpreis

Kaufpreis 93.000 €

Wohnfläche, Grundstück & Bausubstanz

Grundstücksfläche486 m²
Baujahr2021
Verfügbar ab sofort
ZustandAbrissobjekt

Beschreibung der Immobilie

Kreative Denker und Projektentwickler aufgepasst: Hier bietet sich Ihnen eine seltene Gelegenheit in gewachsener Lage von Marl. Verkauft wird ein ca. 486 m² großes Grundstück, auf dem sich aktuell noch ein unvollendeter Rohbau befindet.
Wichtiger Hinweis vorab: Der bestehende Baukörper weist eine mangelhafte Ausführung auf, stand lange Zeit leer und ist den Witterungseinflüssen ausgesetzt gewesen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine Fertigstellung des Altbestands nicht sinnvoll – die Immobilie wird daher explizit als reines Bauland für einen Totalabbruch und anschließenden Neubau veräußert.
Die Abriss- und Beräumungskosten wurden im Angebotspreis bereits vollständig berücksichtigt (Kalkulation laut Verkehrswertbericht: ca. 35.000 €). Für Sie bedeutet das: Sie starten ab sofort auf einem etablierten Grundstück und können Ihre individuellen Wohnträume oder ein rentables Neubauprojekt von Grund auf neu realisieren.

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Sickingstraße 25
45772 Marl

Lage & Infrastruktur

Das Grundstück befindet sich im beliebten Marler Stadtteil Hüls. Die Umgebung zeichnet sich durch eine angenehme, gewachsene Wohnstruktur aus.
Infrastruktur: Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen, Kindergärten sowie Ärzte sind in Marl zügig erreichbar.
Anbindung: Über die nahegelegenen Anschlüsse der A52 und A43 besteht eine hervorragende Anbindung an das gesamte Ruhrgebiet und das Münsterland.
Freizeit: Die direkte Nähe zu Grünflächen sowie den Naherholungsgebieten der Region bietet einen hohen Freizeitwert direkt vor der Haustür.

Sonstige Informationen

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 201 der Stadt Marl (Endstandsfassung 19.07.2006), der das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festsetzt. Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB handelt, sind Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Geschossanzahl nicht explizit geregelt; diese bestimmen sich für einen Neubau ergänzend nach § 34 BauGB (Einfügung in die Eigenart der näheren Umgebung). Die Baufenster sichern die historische Blockstruktur der ehemaligen Zechenkolonie. Der Bebauungsplan sichert zudem die Blockinnenbereiche als private Grünflächen; je Wohneinheit ist dort ein Gartenhaus von max. 12 m² zulässig. Kaufinteressenten werden empfohlen, vor verbindlicher Planung eine Bauvoranfrage bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Marl zu stellen.
Im Grundbuch (Abt. II Nr. 4 und 5) sind zugunsten der Wohnbau Auguste Victoria GmbH eine Baubeschränkung sowie eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen. Interessenten werden auf die vollständige Einsichtnahme in das Grundbuch sowie notarielle Beratung vor Kaufentschluss hingewiesen.
Das Grundstück ist im Baulastenverzeichnis der Stadt Marl (Baulastenblatt Nr. 8345, lfd. Nr. 3) mit einer Anbauverpflichtung zugunsten des Nachbargrundstücks (Flurstück 1759) belastet. Gemäß § 85 i.V.m. § 6 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BauO NRW besteht die öffentlich-rechtliche Verpflichtung, an die vorhandene Bebauung anzubauen. Eine freistehende Bebauung ist ohne Befreiung nicht zulässig. Interessenten werden auf die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis sowie eine Beratung durch die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Marl vor Abgabe eines Angebots hingewiesen.
Die Erschließung des Grundstücks ist dauerhaft gesichert. Flurstück 1761, an dem ein 1/3-Miteigentumsanteil besteht, dient als Zuwegung und ist im Baulastenverzeichnis entsprechend gesichert.
Zugunsten des Grundstücks (Flurstück 1760) besteht auf dem Nachbargrundstück (Flurstück 1761) eine Abstandsflächenbaulast, die die baurechtliche Situation in diesem Bereich verbessert.
Laut Begründung zum Bebauungsplan Nr. 201 ist unter dem Plangebiet Bergbau umgegangen; Sicherungsmaßnahmen können erforderlich werden. Darüber hinaus bestehen Hinweise auf Kampfmittelbelastung. Vor Durchführung von Erdarbeiten ist eine Überprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe erforderlich.
Im Grundbuch (Abt. II Nr. 1) ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Open Grid Europe GmbH für eine Gasfernleitung mit einem 8 m breiten Schutzstreifen eingetragen. Auf diesem Streifen ist keine Bebauung zulässig. Die genaue Lage ist dem Lageplan der Baulasterklärung zu entnehmen und bei der Neubauplanung zu berücksichtigen.

Laut Auskunft des Kreises Recklinghausen (Untere Bodenschutzbehörde) vom 01.06.2026 sind die Flurstücke 1760 und 1761 derzeit nicht im Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen verzeichnet.

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Steffen Schröder
FALC Immobilien Herten
Tel: 0151 / 7508 3333
E-Mail: steffen.schroeder@falcimmo.de


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Ansprechpartner/in: Herr Steffen Schröder
FALC Immobilien GmbH & Co. KG
Humperdickstr. 3, 53773 Hennef (Sieg)