Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung:
Vermittlung von/des/im Abschlusses sowie des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume
Zuständige Erlaubnisbehörde:
Landeshauptstadt München, Ruppertstraße 19 in 80466 München