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GANESHA-IMMOBILIEN
Alpenstr. 21, 63843 Niedernberg
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Impressum
- Kammer
- IHKAschaffenburg
- USt-IdNr.
- StNr. 202 253 40049
Impressum und die AGB unter www.ganesha-immobilien.de
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Herausgeber:
GANESHA-Immobilien
Mareike Müller
Alpenstraße 21
63843 Niedernberg
Telefon: 0 60 28 - 406 25-60
Telefax: 0 60 28 - 406 25-59
E-Mail: info@ganesha-immobilien.de
Steuer Nr.: 202 253 10093 (FA Obernburg)
Berufsaufsichtsbehörde: Landratsamt Obernburg
Webdesign:
DOPS
Jochen Schwarzkopf
Telefon: 0 60 28 - 99 44 65
Internet: www.dops.net
Rechtliches
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Sofern Sie uns persönliche Daten mitteilen, werden wir diese mit Sorgfalt und entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandeln.
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Fotos:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Angebotsangaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Vollständigkeit oder gar Nichtigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Falls der Angebotsempfänger zusätzliche Informationen will, werden wir uns bemühen, diese unter dem gleichen Vorbehalt für Ihn zu beschaffen.
Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleibem dem Eigentümer vorbehalten.
Unsere Angebote uns sonstigen Mitteilungen sind nur für den Angebotsempfänger bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Ist ein von uns angebotenes Objekt dem Angebotsempfänger bereits bekannt, so ist uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
Unsere Provisionsforderung entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Daraus ergibt sich die zusätzliche Verpflichtung, uns unverzüglich mitzuteilen, wenn - und ggf. zu welchen Bedingungen - über ein von uns angebotenes Objekt, ein Vertrag zustande gekommen ist. Zum Vertragsschluß sind wir in jedem Fall hinzuzuziehen.
Unser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn - der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Ebenso entsteht unser Provisionsanspruch auch dann, wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg in anderer Rechtsform (Erbbaurecht statt Kauf, Zwangsversteigerung etc.) oder durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Dritter unser Angebot aufgrund unerlaubter Weitergabe ausnutzt.
Unsere Provision beträgt - jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer:
a) beim Kauf von bestehenden Immobilien, Erbbaurechten, Industrie- und Gewerbeanlagen bzw. sonstigen Immobilien 5,0% vom Käufer, berechnet vom erzielten Gesamtkaufpreis, bei Erbbaurechten zzgl. des Grundstückswerts gem. Bodenrichtwert der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
b) beim Kauf von Grundstücken 5,0% vom Käufer, berechnet vom erzielten Gesamtkaufpreis
c) bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung 5,0% vom Ersteigerer
d) bei Miet- und Pachtverträgen gelten die folgenden Sätze:
bei Wohnungen und Wohnhäusern 2 Monatsmieten, bei Gewerbeobjekten 2,5 Monatsmieten jeweils vom Mieter/Pächter.
e) Für den Nachweis und die Vermittlung von Hypotheken und Finanzierungen, Versicherungen, für Erwerb und Veräußerung von Firmen und Unternehmen und für Hausverwaltungen, sind die Vergütungen von Fall zu Fall zu vereinbaren.
f) Bei geringwertigen Immobilien wird ein individueller Pauschalbetrag festgesetzt.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird.
Sollte der uns erteilte Auftrag gegenstandslos werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen; andernfalls haben wir Anspruch auf Ersatz der uns entstandenen Aufwendungen.
Wichtig:
Wenn durch Interessenten oder Auftraggeber unsere Dienste in Anspruch genommen werden, die über den normalen Aufwand einer Vermittlung hinausgehen bzw. im Auftrag des Interessenten oder Auftraggeber Besichtigungstermine oder andere Termine in Verbindung mit der oder den Immobilien vereinbart werden oder anderweitiger Aufwand entsteht, ist dieser Aufwand bei einer erfolgreichen Vermittlung in dem Provisionsanspruch enthalten. Kommt es zu keinem Vermittlungsabschluss sind diese Kosten von dem Interessenten bzw. Auftraggeber zu ersetzen.
Erfüllungsort - und bei Aufträgen von Kaufleuten auch Gerichtsstand - ist Obernburg.
Stand: Januar 2013