Die Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO vom Bezirksamt Neukölln von Berlin wurde am 09.01.1991 erteilt. Gegenstand der Erlaubnis sind die Vermittlung des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen.
Die Aufsichtsbehörde ist das Bezirksamt Neukölln von Berlin, Abt. Finanzen und Wirtschaft - Wirtschaftsamt-, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin (Webseite: www.berlin.de/neukölln, E-Mail: Bzbm@bankn.verwalt-berlin.de).