« zurück zur Liste

Sicherheit geht vor – auch bei der Renovierung oder beim Bau einer Immobilie

Endlich ist es so weit, das neue Haus oder die neue Wohnung ist gekauft und der Termin zum Einzug steht ebenfalls bereits fest. Doch bevor es richtig losgeht und die Immobilie bezogen werden kann, müssen die einzelnen Räume auf Vordermann gebracht werden. Je nach Alter des Hauses oder der Wohnung sind allerlei Renovierungsarbeiten notwendig.
Manche Wohneigentümer wollen zudem die Räume vergrößern und möchten daher einige Wände einreißen oder versetzen. Bei größeren Baumaßnahmen ist der Rat eines Architekten und eines Statikers angebracht. Diese können genau berechnen, wie die Statik des Hauses oder der Wohnung beschaffen ist und ob es sich um tragende oder nicht tragende Wände handelt. Wird bei einer Umbaumaßnahme eine tragende Wand entfernt, dann ist die Immobile nicht mehr bewohnbar, da das gesamte Haus jederzeit in sich zusammenfallen kann. Grund ist das Eigengewicht des Gebäudes sowie die äußeren Einwirkungen wie Erdstöße, Schnee oder Wind, die ständig auf die Baumaterialien einwirken und diese belasten. Kleine Reparaturen oder Renovierungsarbeiten können vom Eigentümer selbst erledigt werden. Wer sich das nicht zutraut, kann sich an einen Fachmann, etwa einen Elektriker, Fliesenleger oder einen Zimmerer wenden.

Abbildung 1: Die Renovierungsarbeiten im neuen Eigenheim können beginnen.
Abbildung 1: Die Renovierungsarbeiten im neuen Eigenheim können beginnen. Foto: pixabay.com © beeki (CC0 1.0)

Doch worauf ist zu achten, wenn der Eigentümer selbst Hand anlegen möchte? Was ist mit den Helfern? Müssen alle auf der Baustelle extra versichert werden? Welche Schutzkleidung ist angebracht? Falls ein Profi engagiert wird, muss dieser gemeldet werden? In einem Bericht von handwerksblatt.de werden alle gesetzlichen Regelungen erklärt.

Hier die wichtigsten Fakten kurz zusammengefasst:

1. Absicherung der privaten Bauhelfer
Haben sich Familienmitglieder, Arbeitskollegen oder Freunde bereiterklärt bei den Renovierungsarbeiten im Haus oder in der Wohnung mitzuhelfen, dann ist der Bauherr dazu verpflichtet, diese bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zu melden. Diese Anmeldung muss spätestens innerhalb einer Woche erfolgen; die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich hier. Die Eigentümer der Immobilie werden dann umfassend über die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bauhelfer informiert. Außerdem erfahren sie, ab wann die Meldepflicht bei einer Versicherung und bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung notwendig ist. Beteiligt sich der Haus- oder Wohnungsbesitzer ebenfalls an den Renovierungs- oder Baumaßnahmen, dann ist es ratsam, eine private Unfallversicherung abzuschließen, damit im Falle eines Unfalls alle nachfolgenden Kosten abgedeckt werden.

2. Absicherung der Profi-Bauhelfer
Handelt es sich bei den Bauhelfern um Profis, die im Handwerk oder auf dem Bau tätig sind, ist der Bauherr dazu verpflichtet, die Vorschriften in Sachen Sicherheit und Arbeitsschutz einzuhalten und alle Beteiligten der Berufsgenossenschaft zu melden. Es lohnt sich auch der Abschluss einer Bauhelferversicherung, denn diese deckt die Kosten, die nach einem etwaigen Unfall entstehen können. Sollte es sich bei den Helfern um selbstständige Handwerker handeln, dann besteht automatisch ein Auftragsverhältnis zwischen beiden Parteien. Selbstständige Handwerker sind bereits bei ihrer Berufsgenossenschaft gemeldet und müssen deshalb nicht mehr gesondert vom Bauherren versichert werden.

3. Bauherren-Haftpflichtversicherung und Bauleistungsversicherung
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung haftet für Unfälle, bei denen Menschen, die nicht auf der Baustelle tätig sind, zu Schaden kommen. Das gilt auch für Sachgegenstände, die nichts mit der Baustelle zu tun haben. Fällt beispielsweise ein Dachziegel auf das Auto des Nachbarn oder verletzt sich ein Fußgänger, weil dieser von einem Baufahrzeug ausversehen angefahren wird, dann werden diese Schäden von der Bauherren-Haftpflichtversicherung übernommen. Diese Versicherung reguliert auch den Fall, bei dem etwa das Gartenbeet eines Nachbarn beim Abladen von Pflastersteinen in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Bauleistungsversicherung übernimmt die Kosten eines Schadens an einer Immobilie, wenn zum Beispiel das Dach oder eine Wand während eines Sturms beschädigt wurden. Alle Schäden, die die Freizeit-Bauhelfer verursachen, muss der Bauherr selbst tragen.

4. Schutzmaßnahmen gegen Personenschäden auf der Baustelle
Um die Unfallgefahr auf der Baustelle zu minimieren, sind verschiedene Maßnahmen zur Unfallverhütung notwendig. Zunächst ist zu klären, ob alle Helfer für die anfallenden Arbeiten geeignet sind. Zeitdruck und körperlich anstrengende Arbeiten können dazu führen, dass sich die Bauhelfer aufgrund von Unachtsamkeit oder Müdigkeit verletzen. Einige Arbeiten, wie etwa das Arbeiten über dem Kopf oder in einer gebückten Haltung sind sehr unbequem. Diese Tätigkeiten sind zudem für die Gelenke, die Muskulatur und teilweise sogar für die Augen sehr anstrengend. Personen, die nicht an diese Körperhaltung bei der Arbeit gewöhnt sind, brauchen regelmäßige Pausen. Wird dem Körper keine Entspannungsphase gegönnt, dann können sich Verspannungen bis hin zu schmerzhaften Gelenkabnutzungen entwickeln.

Abbildung 2: Auf der Baustelle ist der Kopfschutz wichtig.
Abbildung 2: Auf der Baustelle ist der Kopfschutz wichtig. Foto: pixabay.com © sferrario1968 (CC0 1.0)(01)

Beim Abschleifen von Türen, Böden oder beim Einreißen von Wänden sollten Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, Atemschutz und Schutzbekleidung getragen werden. Wird der Boden mit einem Presslufthammer bearbeitet, dann schützt ein hochwertiger Gehörschutz die Ohren. Personen mit einer ausgefallenen Frisur oder langen Haaren benötigen einen Haarschutz, damit diese sich nicht in ein Arbeitsgerät verfangen können. Ohrringe, Ringe, Armbänder und Ketten sind ebenfalls Gefahrenquellen, die während der Arbeit auf der Baustelle nicht getragen werden sollten.

Sicherheitsschuhe verhindern Unfälle, bei denen ein schwerer Gegenstand auf die Füße fällt oder der Bauhelfer auf einen spitzen Gegenstand tritt. Sicherheitsschuhe für den Bau bestehen aus einer Metallschutzkappe, einer speziell angefertigten Schuhsohle und einem festen Obermaterial. Die Sicherheitsschuhe von Engelbert-Strauss entsprechen den von den Berufsgenossenschaften vorgegebenen Leitlinien für Sicherheit und Gesundheit. Die Sicherheitshalbschuhe Willingen mit Stahlkappe und Stahlsohle entsprechen der Kategorie S3, der STONEKIT S1 Sicherheitshalbschuhe Luca ist atmungsaktiv und mit einer Aluminiumkappe versehen.

Abbildung 3: Sicherheitsschuhe zum Schutz der Füße.
Abbildung 3: Sicherheitsschuhe zum Schutz der Füße. Foto: pixabay.com © sferrario1968 (CC0 1.0)(02)

5. Absicherung der Baustelle zum Schutz aller Beteiligten
Nach der Benutzung der Werkzeuge sollten diese an einem dafür vorgesehenen Platz untergestellt werden. Das gilt auch für Elektrogeräte, Eimer, Leiter und alle Baustellenmaterialien, denn so werden Stolperfallen vermieden. Bevor alle Helfer die Baustelle verlassen, müssen sämtliche Gefahrenbereiche wie beispielsweise ungesicherte Treppenauf- und Abgänge oder Gruben mit einer gut sichtübaren Banderole oder einer anderen Begrenzung abgesichert werden. Das minimiert die Gefahr eines Sturzes, sobald die Baustelle wieder betreten wird. Eine Baustelle ist kein Spielplatz, deshalb sollten Bauherren und ihre Helfer ihre Sprösslinge anderweitig unterbringen.
« zurück zur Liste