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Private Unfallversicherung

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung bietet sich zur Absicherung im Privatleben eine private Unfallversicherung an. Diese sichert die Versicherten vor Kosten durch Folgen von Unfällen auch außerhalb des Arbeitsplatzes ab - und dies im Gegensatz der gesetzlichen Unfallversicherung weltweit und rund um die Uhr. Private Unfallversicherungen gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen. Manche von ihnen bieten zusätzlich zu den normalen Leistungen auch Kapital- und Rentenzahlungen. Gerade dieser Punkt, in Kombination mit einer eventuellen Lebens- oder sogar Risikolebensversicherung sind auch für junge Hausbesitzer zur Sicherheit der Finanzierung der eben erworbenen Immobilie im Krankheitsfall, dem Verlust der Erwerbsmöglichkeit auf Grund einer schweren Verletzung oder gar dem Tod von besonderer Wichtigkeit. Ein schwerer Unfall kann die finanzielle Sicherheit der eignen Zukunft und Familie schneller ins Wanken bringen, als man sich vorstellen möchte. Allerdings ist es wichtig und richtig, sich eben als junger Vater oder junge Mutter auch Gedanken über das wirtschaftliche Überleben seiner Familie auch im schlimmsten Falle zu machen.
Basejumping als Risikosportart

Wozu privat vorsorgen, wo doch bereits ein gesetzlicher Schutz besteht?

Die gesetzliche Unfallversicherung als Pflichtversicherung im Rahmen der Sozialversicherungen bietet keinen umfassenden Versicherungsschutze. Für einen Angestellten beispielsweise bietet sie nur auf dem direkten Weg zu Arbeit und wieder zurück sowie während der Arbeitszeit Schutz. Zudem gilt sie nur in Deutschland. Ausnahme: Sollte der Arbeitgeber seinen Angestellten im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit ins Ausland entsenden, gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb der Grenzen Deutschlands. In allen anderen Fällen des Privatlebens existiert kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Eine private Unfallversicherung hingegen gilt zu jeder Zeit, egal wo sich der Versicherte aufhält. Abgesichert sind allerdings auch bei einer privaten Unfallversicherung nur die Folgen eines Unfalls. Was ein Unfall ist, wird vom Gesetzgeber in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) folgendermaßen definiert: “Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis/Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ (Quelle: PDF unter: http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2014/04/GDV_Musterbedingung_SU_Allgemeine_Unfallversicherungsbedingungen_AUB_2014.pdf)

Das bedeutet: Ein Unfall muss überraschend eintreten und dem Geschädigten keine oder nur sehr wenig Zeit zur Vorbereitung gegeben haben. Ein schwerer Sonnenbrand wäre somit kein Unfall. Eine Körperverletzung hingegen schon. Einen Unfall bedingt des Weiteren Unfreiwilligkeit. Folgen einer absichtlichen Verstümmelung oder gar eines Selbstmordes sind nicht abgesichert, die eines Skiunfalls schon. Schlussendlich muss der Schaden ein körperlicher sein. Die private Unfallversicherung deckt nicht die Kosten und Folgen von psychischen Schäden oder Folgeschäden ab.

Leistungen der privaten Unfallversicherungen

Das Hauptaugenmerk der privaten Unfallversicherung liegt auf der finanziellen Absicherung im Falle einer Invalidität. Diese Invaliditätsleistung ist verpflichtender Teil jeder privaten Unfallversicherung und dient dazu, auch im Falle einer durch einen Unfall bedingten Behinderung den Lebensstandard des Versicherten zu gewährleisten. Hier bieten viele Versicherungen zusätzlich Progressionsstaffeln an. Eine private Unfallversicherung mit einer solchen Staffelung bietet, abhängig von der Stärke der Invalidität, auch schon vor der völligen Invalidität Ausgleichszahlungen bis hin zu einem 10fachen der Grundsumme. Zusätzlich kann jeder Versicherte für sich und seine Familie auch aus einer ganzen Reihe an Optionen wählen. Diese umfassen unter anderem:

  • den Todesfall des Versicherten
  • Krankentagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Übergangsgeld
  • Bergungskosten
  • Kosten von kosmetischen Operationen zur Korrektur von Unfallfolgen.


Richtlinien für die Versicherungssumme

Die Grundsumme sollte sich im Idealfall nach dem Bruttoeinkommen richten. Hierbei wird häufig das Dreifache des jährlichen Bruttoeinkommens vorgeschlagen. Eine private Unfallversicherung muss im Fall der Fälle die Möglichkeit bieten, die durch eine Behinderung entstandenen, veränderten Lebensbedingungen zu finanzieren. Die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung sollten also für das weitere Leben ausreichen. Versicherungssummen unter 100.000 Euro machen somit nur wenig Sinn. Bei Kindern sollte die Versicherungssumme sogar noch deutlich höher angesetzt werden, da diesen bis zur Erwerbstätigkeit keine Rentenansprüche zufallen.

Übliche Ausschlüsse bei privaten Unfallversicherungen und Risikolebensversicherung

Versicherungen klammern eine ganze Reihe von Risikofaktoren aus. Beispielsweise sind Schäden in Folge von Straftaten durch den Versicherten genauso wenig abgesichert wie solche, die bei dem Versuch eine Straftat zu begehen entstehen. Gleiches gilt für Todesfälle durch Kriege oder Unruhen, sofern sich der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter befindet. Hobbyflieger, Gleitsegler und Fallschirmspringer sind während der Ausübung ihrer Hobbys oder Berufe ebenfalls nicht abgesichert. Rennfahrer im Rahmen einer Wettkampfveranstaltung bei der Geschwindigkeit eine Rolle spielt sind ebenfalls ausgeschlossen. In Fällen von regelmäßigem Extremsport ist es zudem ratsam sich mit dem Thema Risikolebensversicherung für den finanziellen Schutz der Hinterbliebenen auseinanderzusetzen. Zwar bedeutet ein „riskanter“ Lebensstil nicht zwingend, dass einem generell der Zugang zu einer Lebensversicherung verwehrt wird, aber auch aus anderen Gründen kann sich eine Risikolebensversicherung lohnen, da laut risikolebensversicherungen.com solch eine Versicherung auch beispielsweise bei einem tödlichen Autounfall greifen kann. Mit einer solchen sind so beispielsweise im Todesfall auch laufende Kredite mit abgesichert. Insbesondere als junger Vater oder junge Mutter ist so die finanzielle Sicherheit der Familie wirklich abgesichert. Diese Absicherung bezieht sich explizit auch auf die laufende Finanzierung einer gekauften Wohnung oder eines gebauten oder gekauften Eigenheims.

Weitere Ausschlussfaktoren Üblicherweise erlischt der Versicherungsschutz unter dem Einfluss betäubender oder bewusstseinsbeeinflussender Substanzen, inklusive Alkohol ab einem Promillewert von 1,1.

Manche Versicherer schließen auch die Folgen von Unfällen mit radioaktivem Material aus, da sich nicht immer eindeutig belegen lässt, was genau zu einer Strahlenerkrankung geführt hat. Auf Wunsch aber schließen alle Versicherer dieses Risiko in die Leistungen mit ein.

Abschließen kann eine private Unfallversicherung jeder. Unabhängig von Beruf oder Alter. Vor der eigenen Geschäftsfähigkeit muss eine solche Versicherung natürlich durch einen gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden. Einzige Ausnahmen bilden Personen die unter einer Geisteskrankheit leiden und/oder dauernd pflegebedürftig sind.

Geltungsbereich der privaten Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung an sich gilt rund um die Uhr und überall. Somit gilt sie auch während der Arbeit, obwohl hier eigentlich die gesetzliche Versicherung greift. Hier kann durch einen besonders schweren Arbeitsunfall sogar ein doppeltes Bezugsrecht entstehen. Viele Handwerker und Angestellte in Werkstätten mit schwerem Gerät wählen deswegen auch zusätzlich eine private Unfallversicherung um im Fall der Fälle eben besonders gut abgesichert zu sein.

Kosten

Bei den Kosten werden nicht nur der aktuelle Beruf, sondern auch ein erhöhtes Alter mit in die Rechnung einbezogen. Allgemein sind die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine private Unfallversicherung deutlich geringer als beispielsweise bei einer private Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung. Setzen Sie sich einfach mal mit dem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens zusammen und lassen sich entsprechend beraten. Es wird ihm sicherlich ein Leichtes sein, für Sie ein optimales Paktet zusammenzustellen.

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