
Pflichten als Mieter: Das gilt es zu beachten. Foto: fizkes / iStock.com
Rauchen in der Wohnung
Grundsätzlich gilt, dass es kein generelles Verbot von Rauchen in der eigenen Wohnung gibt. Allerdings dürfen andere Personen durch das Rauchen nicht belästigt werden. In einem solchen Fall ist es anderen Mietern erlaubt, eine Entschädigung vom Vermieter zu verlangen. Das bedeutet, dass das Rauchen auf dem Balkon unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen kann, sofern der Rauch zu anderen Mietern zieht. Das Rauchen in der Wohnung hat allerdings gleich mehrere negative Folgen. Es setzt sich ein Rauchgeruch in der Wohnung fest, der nur schwer wieder zu entfernen ist. Der direkte Hautkontakt mit Möbeln einer Raucherwohnung wirkt sich durch die Aufnahme von Rauchpartikeln negativ auf die Gesundheit aus und ist zum Teil schädlicher als die direkte Inhalation des Rauches. Zudem stellt der durch das Rauchen entstehende Geruch in der Wohnung einen zu beseitigenden Mangel dar. Das führt dazu, dass Mieter beim Auszug aus der Wohnung dazu verpflichtet sind, diesen Schaden zu beheben. Das Problem hierbei ist, dass sich der Geruch fast überall innerhalb der Wohnung festsetzt, sodass hierdurch hohe Kosten entstehen. Auch wenn es nicht direkt verboten ist, ist das Rauchen in der eigenen Wohnung daher nicht zu empfehlen.Mitteilung von Mängeln
In § 536c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist festgehalten, dass Mieter zu einer unverzüglichen Mängelanzeige verpflichtet sind, wenn diese innerhalb der Wohnung auftreten. In jeder Wohnung kommt es hin und wieder vor, dass Instandhaltungsarbeiten oder Reparaturen durchgeführt werden müssen. Wenn die Waschmaschine kaputtgeht oder die Heizung nicht mehr funktioniert, muss dies dem Vermieter mitgeteilt werden.Berücksichtigung der Hausordnung
Bei der sogenannten Hausordnung handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung, die das Verhalten von Mietern regelt. Das Ziel einer solchen Vereinbarung besteht darin, ein angenehmes Wohnumfeld für sämtliche Mietparteien zu schaffen. Zu den Inhalten zählen unter anderem:- Einhaltung von Ruhezeiten (meist von 22 bis 6 Uhr)
- Sauberkeitspflichten (Putzplan für das Treppenhaus)
- Korrekte Entsorgung von Müll
- Regelungen bezüglich Haustieren
- Festlegung von Waschzeiten
Pünktliche Zahlung der Miete
Zu den Pflichten eines Mieters gehört auch, dass die Miete fristgerecht überwiesen wird. Das ist in § 556b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegt. In der Regel muss die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats überwiesen werden. Wird die Mietzahlung nicht rechtzeitig geleistet, wirkt sich das negativ auf das Verhältnis zum Vermieter aus und kann im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen. Dabei ist allerdings nicht der Eingang auf dem Konto des Vermieters entscheidend, sondern die Erteilung des Zahlungsauftrags seitens des Mieters.Foto: pw.pr.
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