Vermieter verantwortlich für den Brandschutz
Für Vermieter gibt es keine Brandschutzauflagen, doch sind sie für den Brandschutz verantwortlich. Sie können Brandschutzbestimmungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung festlegen oder selbst eine Brandschutzordnung erarbeiten. Die Mieter müssen die Bestimmungen der Vermieter zum Brandschutz einhalten.
Vermieter müssen einige Grundanforderungen an den Brandschutz erfüllen:
- Rauchmelder in allen Mietwohnungen installieren
- Feuerlöscher im Heizungsraum aufhängen
- für ausreichende Fluchtmöglichkeiten in Fluren und Treppenhäusern sorgen
- für befestigte Treppengeländer sorgen
- ausreichende Beleuchtung in Flur und Treppenhaus gewährleisten
Tipp: Vermieter können das Aufstellen von Schuhregalen im Treppenhaus verbieten. Ist nicht genug Platz für Kinderwagen im Flur oder Treppenhaus vorhanden, können sie auch das Abstellen von Kinderwagen untersagen.
Was beim Brandschutz in Mietwohnungen zu beachten ist
Wohnungsbrände können zahlreiche Ursachen haben:
- defekte oder falsch verwendete Mehrfachsteckdosen
- defekte oder veraltete elektrische Geräte
- offene Feuerquellen
- unachtsames Verhalten von Mietern oder Vermietern
- Explosionen oder Verpuffungen
In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Brandschutzbestimmungen. Die Bestimmungen sind in den Landesbauordnungen festgehalten. Die einzelnen Bundesländer können beispielsweise bestimmte Vorschriften zur Gestaltung der Treppenhäuser oder zur Verwendung von Dämmmaterial erlassen.
Vermieter müssen für die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen sorgen. Der Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht für das Gebäude. Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, können Mieter eine Mietminderung durchsetzen oder schlimmstenfalls das Mietverhältnis außerordentlich kündigen.
Pflichten der Mieter
Mieter müssen die Bestimmungen in der Hausordnung, im Mietvertrag oder der explizit für das Mietshaus geltenden Brandschutzordnung einhalten. Sie müssen sich so verhalten, dass sie Brände vermeiden. Dabei kommt es vor allem auf die folgenden Verhaltensweisen an:
- Vorsicht beim Kochen und Backen
- Vorsicht beim Umgang mit elektrischen Geräten
- Vorsicht beim Umgang mit offenem Feuer
Dazu zählen auch der Umgang mit Kerzen, vor allem in der Weihnachtszeit, sowie das Rauchen. In der Mietwohnung ist nicht der Vermieter, sondern der Mieter für die Bereitstellung eines Feuerlöschers verantwortlich.
Rauchmelderpflicht per Gesetz
Inzwischen sind Rauchmelder in allen Mietwohnungen Pflicht. In den einzelnen Bundesländern wurden Rauchmelder zu unterschiedlichen Zeitpunkten gesetzlich vorgeschrieben. Für die Installation ist der Vermieter verantwortlich. In den meisten Bundesländern muss der Mieter die Wartung übernehmen. In Absprache mit dem Mieter kann sich aber auch der Vermieter um die Wartung kümmern.
Einheitliche Regelungen für die Installation von Feuermeldern gibt es in den einzelnen Bundesländern nicht. Fest steht jedoch, dass in allen Bundesländern die gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern besteht. Die Landesbauordnungen schreiben für die einzelnen Bundesländer vor, in welchen Räumen Rauchmelder installiert werden müssen.
Rauchmelder können an Zimmerdecken, in der Nähe von Eingängen und über Türen verbaut werden. In Mietwohnungen sind sie zumeist vorgeschrieben in:
- Flur
- Schlafzimmer
- Wohnzimmer
- Kinderzimmer
Darüber hinaus kann die Landesbauordnung Feuermelder in weiteren Räumen vorschreiben.
Tipp: Rauchmelder, die seit mehr als zehn Jahren eingebaut sind, müssen durch neue ersetzt werden. Alternativ dazu ist es möglich, die Batterien auszutauschen.
Kostenübernahme für Rauchmelder
Die Kostenübernahme für Rauchmelder ist in den Landesbauordnungen nicht geregelt. Die Anschaffungs- und Installationskosten dürfen Vermieter nicht in Form von Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
Vermieter können die Anschaffungskosten für Rauchmelder auf die Mieter umlegen, indem sie die Miete erhöhen. Von den Investitionskosten dürfen die Vermieter maximal 8 Prozent auf die Kaltmiete umschlagen.
Die Kosten für die Wartung von Rauchmeldern dürfen Vermieter auf die Betriebskosten umlegen, wenn sie die Wartung selbst durchführen oder eine Firma damit beauftragen. Wenn die Mieter selbst die Wartung durchführen, dürfen die Vermieter die Kosten nicht auf die Betriebskosten umschlagen.
Feuerlöscher und Fluchtwege
Vermieter sind zur Bereitstellung von Feuerlöschern in der ausreichenden Anzahl in Fluren und Treppenhäusern verpflichtet. Die Pflicht zur Bereitstellung von Feuerlöschern gilt jedoch nicht für die einzelnen Wohnungen, denn dafür sind die Mieter selbst verantwortlich.
Vermieter müssen Brandgefahren beseitigen und minimieren. Sie können auch das Aufhängen von Bildern und anderen Dekorationen verbieten, die leicht entflammbar sind oder herunterfallen können und dann die Flucht im Brandfall behindern. Vermieter müssen die Mieter dazu anhalten, Stolperfallen zu beseitigen.
Die Installation von Gasmeldern ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Für die Sicherheit ist sie jedoch sinnvoll.
Was droht bei Verstößen?
Kommt der Vermieter seiner Pflicht zur Bereitstellung von Rauchmeldern nicht nach oder sorgt er auf andere Weise nicht für den notwendigen Brandschutz, können die Mieter ihn darauf ansprechen. Im Gespräch können Mieter klären, wer den Einbau vornehmen soll.
Ist der Vermieter zum Einbau von Rauchmeldern nicht bereit, können Mieter das der Bauaufsichtsbehörde melden. Kommt der Mieter seinen Pflichten nicht nach, droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Die Höhe der Bußgelder ist in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt.
509500/2004