Zum Inhalt springen

Zwangsversteigerung

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangs- und Teilungsversteigerungen wechseln häufig unter dem Verkehrswert den Besitzer. Die Termine werden von den Amtsgerichten angesetzt und mit einem gerichtlich festgestellten Verkehrswert veröffentlicht.

Die Versteigerungstermine für ganz Deutschland recherchiert unser Partner Argetra. Dort finden Sie die aktuellen ZVG-Objekte mit Verkehrswert, Termin und zuständigem Amtsgericht.

Zwangsversteigerungstermine bei Argetra suchen

Hinweis: Bei einer Zwangsversteigerung gilt kein Widerrufsrecht, und das Objekt kann in der Regel vorher nicht von innen besichtigt werden. Prüfen Sie das Gutachten des Amtsgerichts, bevor Sie ein Gebot abgeben.