Landwirtschaftliche Flächen mit Potenzial in 21629 Neu Wulmstorf

21629 Neu Wulmstorf
Frei ab: sofort
1.490.000 € Kaufpreis
Wohnfläche
1 m²
Zimmer
1

Kaufpreis

Kaufpreis 1.490.000 €

Wohnfläche, Grundstück & Bausubstanz

Wohnfläche1 m²
Grundstücksfläche62.461 m²
Zimmer1
Verfügbar ab sofort

Beschreibung der Immobilie

11 landwirtschaftl. Flächen in einer Gesamtgröße von 62.461 qm in der Gemeinde Neu Wulstorf in den Gemarkungen Buxtehude, Ovelgönne und Rübke.
Die Flächen wurden bereits im Flurbereinigungsverfahren neu zugeordnet, die neuen Bezeichnungen wurden hier schon verwendet.
Es sind abrissreife Gebäude dabei.
Gem. FL Flstk Fläche
Buxtehude 23 153 4.358 Grünland
Ovelgönne 7 28 7.706 Grünland
7 40 7.581 Ackerland
7 60 4.111 Grünland
7 66 3.124 Grünland
7 122 13.244 landw.Fl.
Rübke 7 6 1.114 landw. Fl.
6 5 5.079 760 qm baur. u. 4.319 qm landw.Fl.
7 11 11.019 3230 qm baur. mit Abrissarbeiten u. 7.789 qm Grünland
3 79/2 2.628 baur. L.
3 84/1 2.497 baur. L.
Summe 62.461

Ausstattungsmerkmale

Baureifes und Grün-und Ackerflächen

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21629 Neu Wulmstorf

Lage & Infrastruktur

21624 Neu Wulmstorf, Rübker Bruch 7 direkt an der Autobahn

Sonstige Informationen

Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt.
Die Ausschreibung der Grundstücke ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt.
Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen.
Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich spätestens am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes eingegangen sein.
Dies ist bei dem Verkauf einer Staatserbschaft unverhandelbar.
Ein Käufer für dieses Objekt akzeptiert mit der Abgabe eines Gebotes dieses Verfahren ausdrücklich.
Spätere nachträgliche Infragestellung dieser Bedingung führen zum Abbruch der Verkaufsverhandlungen und ein anderer Käufer wird vom Verkäufer bevorzugt.
Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch; erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer der Immobilie.
Da das Land das Eigentum an dieser Liegenschaft im Rahmen einer Staatserbschaft erhalten hat, sind lediglich die angegebenen Informationen zu dem Grundstück und dem Gebäude bekannt, die hier mitgeteilt wurden. Weitere Informationen sind leider nicht bekannt und ein Käufer wird in einem Kaufvertrag diese Informationslage ausdrücklich akzeptieren müssen.
Sollte das für den Interessenten und späteren Käufer inakzeptabel sein, sollte er sich nicht mit einem Gebot in dem Verkaufsverfahren des Landes beteiligen.
Ansprechpartner/in: Herr Ralf Tiedt
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften BL 2/ BL 2114
Waterloostraße 4, 30169 Hannover

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