älteres Mobilheim mit Anbau, Carport, Schuppen und Gartenhaus zum Abbauen

29614 Soltau
Frei ab: 15.04.2025
50.000 € Kaufpreis
Wohnfläche
1 m²
Zimmer
1
Stellplatz

Kaufpreis

Kaufpreis 50.000 €

Wohnfläche, Grundstück & Bausubstanz

Wohnfläche1 m²
Grundstücksfläche0 m²
Zimmer1
Etagen1
Baujahr1980
Verfügbar ab 15.04.2025
ZustandTeil Vollrenovierungsbed

Beschreibung der Immobilie

Bei dem zu verkaufenden Objekt handelt es sich um ein Mobilheim mit Anbau und danach noch angebauter Terrassenüberdachung, die dann noch später zugebaut wurde. Weiter ist noch ein Carport, ein Schuppen und ein Gartenhäuschen vorhanden.

All diese Objekte müssen umgehend vom fremden Grundstück entfernt werden.

Das Grundstück ist nicht im Eigentum des Landes.

Ausstattungsmerkmale

Garage/Stellplätze1
Es handelt sich um ein Mobilheim von ca. 9 m Länge und 2,5 m Breite. Dieses wurde im hinteren Bereich noch um einen Anbau erweitert, der ca. 9 qm groß ist.
Danach wurde dann noch eine Terrasse von ca. 3 mal 5 m überdacht und später wohl auch noch baulich abgeschlossen.

Weiter befindet sich auf der Parzelle, die nicht mit verkauft wird und daher zu räumen ist, ein Carport, welches abzubauen und zu entfernen ist und ein Geräteschuppen von ca. 5 qm, der ebenso zu entfernen ist und ein Gartenhäuschen von ca. 10 qm,, welches ebenso zu entfernen ist.
Alles ist zu entfernen.

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29614 Soltau

Lage & Infrastruktur

Das Objekt befindet sich in 29614 Soltau im Landkreis Heidekreis auf dem Campingplatz Naturcamping, mit der Adresse An der Bundesstrasse 25. Auf dem Campingplatz liegt die Parzelle 742 im hinteren Bereich der Anlage.

Sonstige Informationen

Der Verkauf des Objektes wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt.

Die Ausschreibung des Objektes ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen.
Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich spätestens am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes eingegangen sein. Dies ist bei dem Verkauf einer Staatserbschaft unverhandelbar.
Ein Käufer für dieses Objekt akzeptiert mit der Abgabe eines Gebotes dieses Verfahren ausdrücklich.
Spätere nachträgliche Infragestellung dieser Bedingung führen zum Abbruch der Verkaufsverhandlungen und ein anderer Käufer wird vom Verkäufer bevorzugt.
Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, erfolgt die Übergabe des Objektes.

Da das Land das Eigentum an diesem Objekt im Rahmen einer Staatserbschaft erhalten hat, sind lediglich die angegebenen Informationen zu dem Objekt bekannt, die hier mitgeteilt wurden.
Weitere Informationen sind leider nicht bekannt und ein Käufer wird in einem Kaufvertrag diese Informationslage ausdrücklich akzeptieren müssen.

Sollte das für den Interessenten und späteren Käufer inakzeptabel sein, sollte er sich nicht mit einem Gebot in dem Verkaufsverfahren des Landes beteiligen.
Ansprechpartner/in: Herr Ralf Tiedt
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften BL 2/ BL 2114
Waterloostraße 4, 30169 Hannover

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