Dieses erschlossene Wohngrundstück in Augsburg Neubergheim bietet eine Grundstücksfläche von 250 m² und eine gültige Baugenehmigung. Ideal für Familien und Investoren, bietet es die Möglichkeit, eine Doppelhaushälfte zu bauen. Mit viel Potenzial und guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, bietet es eine Wohnfläche von ca. 188 m² und eine Wohn-Nutzfläche von ca. 233 m². Umgeben von Freizeitaktivitäten und der Möglichkeit, direkt mit unserem Partner zu bauen, ist diese Immobilie ein Traum für jeden, der sein eigenes Zuhause schaffen möchte.
Dieses BETTERHOMES-Angebot zeichnet sich durch folgende Vorteile aus: - Gültiger vollziehbare Baugenehmigung liegt vor
- Doppelhaushälfte möglich
- deal für Familien
- Die Möglichkeit mit unserm Partner direkt zu bauen
- Grundstück mit viel Potenzial
- gute Anbindung für ÖPNV
- ideal für Investoren
- Wohnfläche ca. 188 möglich
- Wohn-Nutzfläche ca. 233 qm möglich
- umringt von Freizeitaktivitäten
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Geschäftsführer: Patrick Herrmann, gepr. Betriebswirt
Berufsaufsichtsbehörde
§34c GewO: IHK Region Stuttgart
Handelsregister
AG Stuttgart
Handelsregisternummer
HRB 744988
USt.-IdNr
DE289851034
Berufskammer
Landratsamt Esslingen
Weitere Angaben
BETTERHOMES Deutschland GmbH
Flughafenstraße 59
70629 Stuttgart
Telefon +49 (0)711 /959 699 22
info@betterhomes.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Patrick Herrmann, gepr. Betriebswirt
Registernummer: HRB 744988
Registergericht: AG Stuttgart
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach §34c GewO: IHK Region Stuttgart,
Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Ausstellende Behörde für die Tätigkeit nach §34c GewO: Landratsamt Esslingen
USt.-ID: DE289851034
Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:
ec.europa.eu/consumers/odr
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.