Zum Verkauf steht eine Teilfläche von ca. 1.400 m² aus einem Gesamtgrundstück von 2.032 m². Die Fläche stammt aus dem Garten des Altbestands und wird separat veräußert. Eine Vermessung ist erforderlich und schafft anschließend klare Grundstücksgrenzen. Für die Fläche liegt eine gültige Baugenehmigung für bis zu fünf Eigentumswohnungen vor. Damit ist eine sofortige Projektentwicklung möglich. Die ruhige Wohnlage, der ebene Zuschnitt und die gute Infrastruktur bieten ideale Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Bebauung. Perfekt für Bauträger und Investoren, die eine direkt entwickelbare Fläche suchen.
Dieses BETTERHOMES-Angebot zeichnet sich durch folgende Vorteile aus: - gültige Baugenehmigung für bis zu fünf Eigentumswohnungen bereits erteilt
- ca. 1.400 m² Baufläche aus Gesamtgrundstück 2.032 m²
- gute Infrastruktur im direkten Umfeld
- ruhige, gefragte Wohnlage
- Vermessung erforderlich
- Bebaubar nach § 34
- und, und, und ...
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ENTWICKLUNGSFLÄCHE MIT BESTEHENDER GENEHMIGUNG
31224 Peine
31224 Peine
Lage & Infrastruktur
ruhig, etablierte Wohngegend mit guter Erreichbarkeit
Geschäftsführer: Patrick Herrmann, gepr. Betriebswirt
Berufsaufsichtsbehörde
§34c GewO: IHK Region Stuttgart
Handelsregister
AG Stuttgart
Handelsregisternummer
HRB 744988
USt.-IdNr
DE289851034
Berufskammer
Landratsamt Esslingen
Weitere Angaben
BETTERHOMES Deutschland GmbH
Flughafenstraße 59
70629 Stuttgart
Telefon +49 (0)711 /959 699 22
info@betterhomes.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Patrick Herrmann, gepr. Betriebswirt
Registernummer: HRB 744988
Registergericht: AG Stuttgart
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach §34c GewO: IHK Region Stuttgart,
Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Ausstellende Behörde für die Tätigkeit nach §34c GewO: Landratsamt Esslingen
USt.-ID: DE289851034
Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:
ec.europa.eu/consumers/odr
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.