Gebotsverfahren: 3.345 m² Gehölzfläche in Ortsrandlage
11.400 €
Kaufpreis
immobilien.de Nr.: 9191785
Objektnummer: 19982#vV6vJI
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Kaufpreis
| Kaufpreis | 11.400 € |
Wohnfläche, Grundstück & Bausubstanz
| Grundstücksfläche | 3.345 m² |
| Verfügbar ab | ab sofort |
Beschreibung der Immobilie
*** Bieterverfahren: Der Verkehrswert des Grundstücks wurde zum Stichtag 25.07.2025 ermittelt mit rd.
14.200 €. ***
Bei dem hier angebotenen Grundstück handelt es sich um ein leicht trapezförmiges Grundstück von 3.345m² Größe (Gemarkung Mittegroßefehn, Flur 1, Flurstück 117/2). Das Grundstück ist mit einem Baumbestand mittleren Alters bewachsen. Für eine Bebauung wäre zunächst der Baumbestand unter Beachtung der Vorschriften zu roden. Die Rodungsarbeiten sowie die Kosten für eine Erschließung sind in meiner Preisvorstellung berücksichtigt.
Besonders attraktiv - vorbehaltlich der Zustimmung der Behörden - ist die grundsätzlich gegebene Teilungsmöglichkeit in zwei oder mehr Bauplätze, oder aber die Einbeziehung des Waldbestandes in ein Bauvorhaben.
Zur Lastenfreiheit: In der Abteilung III eingetragen sind noch zwei Grundschulden (nominell ca. 870 DM und 1.700 DM). Es wurde mehrfach aktiv versucht, mit den Rechtsnachfolgern der Grundbuchgläubiger in Kontakt zu treten, um die Grundschulden abzulösen und Löschungsbewilligung zu erhalten. Die Anschreiben blieben ohne Ergebnis bzw. ohne Antwort. Es kann daher nicht nachgewiesen werden, dass die Grundschulden noch valutieren oder ob sie doch schon getilgt wurden; daher ist davon auszugehen, sie würden noch valutieren. Das Grundstück ist daher mit den beiden Belastungen zu übernehmen. Es wird von hier aus für unwahrscheinlich gehalten, dass die Rechtsnachfolger der Grundbuchgläubiger von sich aus aktiv werden, da die Rechtsnachfolge dem Grundbuchamt zeit- und kostenaufwendig nachzuweisen wäre.
In Abteilung II befindet sich ein aus dem Jahre 1955 stammendes Wegerecht für ein inzwischen nicht mehr existierendes Flurstück. Es wird aufgrund der Lage davon ausgegangen, dass dieses Wegerecht inzwischen obsolet geworden ist. Auch dieses Wegerecht bleibt beim Verkauf erhalten.
Das Staatliche Baumanagement Elbe-Weser hat zum Wertermittlungsstichtag 25.07.2025 ein Verkehrswertgutachten erstellt, das auf meiner Dienststelle eingesehen werden kann (eine Übersendung ist nicht möglich!).
14.200 €. ***
Bei dem hier angebotenen Grundstück handelt es sich um ein leicht trapezförmiges Grundstück von 3.345m² Größe (Gemarkung Mittegroßefehn, Flur 1, Flurstück 117/2). Das Grundstück ist mit einem Baumbestand mittleren Alters bewachsen. Für eine Bebauung wäre zunächst der Baumbestand unter Beachtung der Vorschriften zu roden. Die Rodungsarbeiten sowie die Kosten für eine Erschließung sind in meiner Preisvorstellung berücksichtigt.
Besonders attraktiv - vorbehaltlich der Zustimmung der Behörden - ist die grundsätzlich gegebene Teilungsmöglichkeit in zwei oder mehr Bauplätze, oder aber die Einbeziehung des Waldbestandes in ein Bauvorhaben.
Zur Lastenfreiheit: In der Abteilung III eingetragen sind noch zwei Grundschulden (nominell ca. 870 DM und 1.700 DM). Es wurde mehrfach aktiv versucht, mit den Rechtsnachfolgern der Grundbuchgläubiger in Kontakt zu treten, um die Grundschulden abzulösen und Löschungsbewilligung zu erhalten. Die Anschreiben blieben ohne Ergebnis bzw. ohne Antwort. Es kann daher nicht nachgewiesen werden, dass die Grundschulden noch valutieren oder ob sie doch schon getilgt wurden; daher ist davon auszugehen, sie würden noch valutieren. Das Grundstück ist daher mit den beiden Belastungen zu übernehmen. Es wird von hier aus für unwahrscheinlich gehalten, dass die Rechtsnachfolger der Grundbuchgläubiger von sich aus aktiv werden, da die Rechtsnachfolge dem Grundbuchamt zeit- und kostenaufwendig nachzuweisen wäre.
In Abteilung II befindet sich ein aus dem Jahre 1955 stammendes Wegerecht für ein inzwischen nicht mehr existierendes Flurstück. Es wird aufgrund der Lage davon ausgegangen, dass dieses Wegerecht inzwischen obsolet geworden ist. Auch dieses Wegerecht bleibt beim Verkauf erhalten.
Das Staatliche Baumanagement Elbe-Weser hat zum Wertermittlungsstichtag 25.07.2025 ein Verkehrswertgutachten erstellt, das auf meiner Dienststelle eingesehen werden kann (eine Übersendung ist nicht möglich!).
Sonstige Informationen
Dem Land Niedersachsen ist dieser Grundbesitz im Rahmen einer Fiskalerbschaft zugefallen. Eine solche Fiskalerbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Ausschreibung des Grundstücks ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch; erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer der Immobilie.
Das Gebotsverfahren ist unbefristet. Es ist beabsichtigt, auf das erste auskömmliche Gebot den Zuschlag zu erteilen.
Besichtigungen finden ausdrücklich nicht statt. Da das Betreten des Grundstücks nur über bewohnte Grundstücke Dritter möglich ist, wird auch Besichtigungen "auf eigene Faust" nicht zugestimmt.
Die Verwendung der Fotos vom Objekt erfolgte mit freundlicher Genehmigung des Gutachters vom Staatlichen Baumanagement Elbe-Weser.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Ausschreibung des Grundstücks ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch; erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer der Immobilie.
Das Gebotsverfahren ist unbefristet. Es ist beabsichtigt, auf das erste auskömmliche Gebot den Zuschlag zu erteilen.
Besichtigungen finden ausdrücklich nicht statt. Da das Betreten des Grundstücks nur über bewohnte Grundstücke Dritter möglich ist, wird auch Besichtigungen "auf eigene Faust" nicht zugestimmt.
Die Verwendung der Fotos vom Objekt erfolgte mit freundlicher Genehmigung des Gutachters vom Staatlichen Baumanagement Elbe-Weser.
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Objektstandort
26629 Großefehn
Lage & Infrastruktur
Objektstandort
26629 Großefehn
Das Grundstück liegt in Großefehn /Mittegroßefehn in einem Wohngebiet nahe der Kreuzung Auricher Landstraße / Hauptkanal Nord. Geokoordinaten: 53.398705, 7.567097. In der Nähe finden sich Wohnbebauung und kleinere Gewerbebetriebe.
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Über den Anbieter
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften BL 2/ BL 2114
Waterloostraße 4
30169 Hannover
Kontakt
| Telefon | +49 441 20553451 |
| Mobil | +49 171 2762832 |
| Website | www.immobilien.niedersachsen.de |
Ansprechpartner/in
Herr Arndt Schlender