herrenlose Liegenschaft bei Uslar-Eschershausen

37170 Uslar
1.300 € Kaufpreis
Grundstücksfläche
1.270 m²

Kaufpreis

Kaufpreis 1.300 €

Wohnfläche, Grundstück & Bausubstanz

Grundstücksfläche1.270 m²
Verfügbar ab Keine Angabe

Beschreibung der Immobilie

Die Immobilie ist herrenlos (vgl. § 928 I BGB), d.h. derzeit gibt es keinen Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks.

Gemäß § 928 Abs. 2 BGB ist das Land Niedersachsen vorrangig Berechtigter zur Aneignung des Grundvermögens. Eine Ausübung des Aneignungsrechtes kommt jedoch nur dann in Betracht soweit die Liegenschaft für Zwecke der Landesverwaltung genutzt werden kann. Da dies hier nicht der Fall ist, wird das Recht auf Aneignung interessierten Dritten angeboten.

Die Abtretung des Aneignungsrechts zu Gunsten eines Interessenten erfolgt entgeltlich. In dessen Folge kann der Abtretungsnehmer durch entsprechende Erklärung das nun ihm zustehenden Recht auf Aneignung ausüben und als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

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37170 Uslar

Lage & Infrastruktur

Die unbebaute und im Liegenschaftskataster als Gehölzwiese ausgewiesene Liegenschaft befindet sich wenige Kilometer nördlich der Stadt Uslar bzw. westlich des Ortsteils Eschershausen.

Es handelt sich um ein Grundstück mit einer starken Geländeneigung in Richtung Südost.

Grundstückfläche 1.270 m²

Nutzungsart: Mischwald/Gehölz

Sonstige Informationen

Bedingt durch die besondere rechtliche Situation (herrenloses Grundstück i. S. d. § 928 I BGB) kann das Land Niedersachsen keine tiefgreifenden Auskünfte erteilen.

Auch wird hier kein "wirklicher/echter" Kaufvertrag geschlossen. Vielmehr erklärt das Land Niedersachsen seinen Verzicht auf das ihm zustehende Aneignungsrecht zu Gunsten einer bestimmten Person. Diese Erklärung ist zusammen mit einem von einem Notar beglaubigten Antrag auf Eintrag als neuer Eigentümer dann von dieser Person beim zuständigen Grundbuchamt vorzulegen.

Es handelt sich hier um Gebotsverfahren. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Vertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.

Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen hier eine Abtretung erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.

Das vereinbarte Abtretungsentgelt muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.

Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Ansprechpartner/in: Herr Stephan Schamuhn
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften BL 2/ BL 2114
Waterloostraße 4, 30169 Hannover

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