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Objektansicht
02625 Bautzen
Frei ab: Ab sofort6,52 €/m²Kaltmiete
Gesamtfläche
252 m²Denkmalschutz
Mietpreis & Nebenkosten
- Nebenkosten
- 3 €
- Mietpreis pro m²
- 6,52 €
- Warmmiete
- Keine Angabe
- Maklerprovision
- Provisionsfrei
Wohnfläche, Grundstück & Bausubstanz
- Gesamtfläche
- 252 m²
- Bürofläche
- 252 m²
- Teilbar ab
- 84 m²
- Etagen (gesamt)
- 5
- Baujahr
- 1709
- Verfügbar ab
- Ab sofort
Beschreibung der Immobilie
Die zu vermietende Büroeinheit mit einer Fläche von insgesamt ca. 252 m² erstreckt sich vom 1. bis ins 3. Obergeschoss und befindet sich mitten im Zentrum von Bautzen.
Bei Bedarf kann im Objekt eine weitere Fläche im Erdgeschoss von ca. 62 m² angemietet werden.
In unmittelbarer Nähe befinden sich Parkmöglichkeiten im "Kornmarktcenter".
Ausstattungsmerkmale
- Befeuerungsart
- Gas
- Räume veränderbar
- Ja
- Denkmalschutzobjekt
- Personenaufzug
- 3 Empfangsbereiche
- 9 separate Räume
- 3 Teeküchen
- 3 Archivräume
- Sanitärbereiche
- Innenhof
Energie
Energieausweis
Lage & Infrastruktur
Ungefähre Lage — die genaue Adresse wird auf Anfrage mitgeteilt.
02625 Bautzen
Bautzen ist das Zentrum der Oberlausitz. Die Spreestadt entwickelt sich zu einem modernen und attraktiven Dienstleistungs-, Wirtschafts- und Wohnstandort. Sie ist als moderner, zukunftsorientierter Wirtschaftsstandort der wichtigste Arbeitgeber einer ganzen Region.
Wichtige Voraussetzung dafür ist die enorm verbesserte Infrastruktur. An der der Bundesautobahn 4, sorgen drei Anschlussstellen ebenso für kurze Wege wie mehrere Bundesstraßen in alle Himmelsrichtungen und die Deutsche Bahn.
Sonstige Informationen
Baujahr: 1709
Befeuerung/Energieträger: Gas
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai
Beate Protze Immobilien GmbH
Hüblerstraße 1
01309 Dresden
Tel.: 0351 43612 30
Fax: 0351 43612 40
info@beate-protze-immobilien.de
www.beate-protze-immobilien.de
Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Bautzen. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.
Energieeinsparverordnung:
Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.
Ansprechpartner/in: Charlotte Kirsch












