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Reparaturkosten bei Eigentumswohnungen: Finanzierung, Steuervorteil und mehr

26.08.2022 | Der Kauf von Eigentumswohnungen erfreut sich großer Beliebtheit. Kein Wunder, schließlich gilt die Investition als attraktive Kapitalanlage und Absicherung gegenüber Mietsteigerungen – auch im Alter. Die Kosten für Reparaturen, die im Laufe der Zeit anfallen können, sollten dabei nicht vernachlässigt werden. Insbesondere bei älteren Bestandsgebäuden werden Eigentümer teilweise mit erheblichen Summen konfrontiert. Informatives zu Finanzierung, Tipps für steuerliche Ersparnisse und Wissenswertes für Eigentümergemeinschaften hier zusammengefasst.

Foto: Matthew Hamilton / unsplash.com
Foto: Matthew Hamilton / unsplash.com


Kosten für Reparaturen

Der Kauf einer Eigentumswohnung ist für viele eine gute Entscheidung, um für das Alter vorzusorgen. Neben dem Kaufpreis dürfen jedoch die laufenden Kosten keinesfalls unterschätzt werden. Reparaturen – ob Böden, Sanitäranlagen, Heizung oder Fenster – können erhebliche Ausgaben im vierstelligen oder gar fünfstelligen Bereich verursachen. Ohne Rücklagen, kann es finanziell schnell knapp werden.

Finanzierung von Reparaturen

Wenn für dringende Instandhaltungen größere Summen fällig werden und das Budget nicht reicht, ist eine Finanzierung der notwendigen Maßnahmen möglich. Sowohl über klassische Filialbanken als auch Onlinekredite. Ein Vergleich der Konditionen ist generell empfehlenswert, weil sich diese deutlich voneinander unterscheiden. Eine unbürokratische und zügige Abwicklung bringt unter anderem ein Privatkredit der Kreditvermittlung auxmoney mit sich. Kredite derartiger Digital-Anbieter werden komplett online abgewickelt und beschleunigen das Prozedere der Finanzierung. Stimmt die Bonität, werden Kreditzusagen bei seriösen Finanzdienstleistern zum Teil innerhalb weniger Minuten vergeben. Wichtig ist, dass der effektive Jahreszins möglichst niedrig ausfällt und Laufzeit sowie die monatliche Tilgungsrate zum individuellen Bedarf passen.

Pflichten im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft

Eigentümer, die mit dem Kauf ihrer Eigentumswohnung Teil einer Wohneigentümergemeinschaft werden, sollten sich über ihre damit verbundenen Verpflichtungen im Klaren sein. Diese betreffen auch den Umgang mit Reparaturkosten.

Gut zu wissen:

  • Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG) rät zu einer Instandhaltungsrücklage, um Reparaturkosten abzudecken. Diese dient als finanzielles Polster.
  • Eigentümergemeinschaften sind laut WEG zur Bildung von Rücklagen für die Instandhaltung und Reparatur des gemeinschaftlichen Eigentums verpflichtet.
  • Wie hoch die Instandhaltungsrücklage sein sollte, ist nicht pauschal geregelt. Die Höhe hängt unter anderem vom Zustand der Eigentumswohnung sowie ihrer Lage, ihres Alters und ihrer Ausstattung ab.
  • Es gibt mehrere Berechnungsmethoden und Empfehlungen. Bei Gebäuden, die weniger als 21 Jahre alt sind und einen Aufzug integriert haben, gelten beispielsweise jährliche Rücklagen zwischen 8,10 Euro und 9,10 Euro pro Quadratmeter als üblich.
  • Die Rücklage dient zur Finanzierung kurzfristig notwendiger Reparaturen zum Werterhalt oder der Wertsteigerung des Gebäudes. Sie trägt bei einem Verkauf der Wohnung zur allgemeinen Wertsteigerung bei.


Wer die Instandhaltungsrücklage verwaltet, bestimmt die Eigentümergemeinschaft. Die Verwendung des Geldes ist stets zweckgebunden und auf Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum beschränkt. Beispielsweise lassen sich damit die Erneuerung der Heizung oder Reparaturen im Treppenhaus finanzieren. Der auf Wohnungseigentümer entfallene Anteil an den Reparaturkosten können diese nach Verwendung der Instandhaltungsrücklage in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Durch die Reform des Wohnungseigentumsrechts wurde der gesetzliche Begriff „Instandhaltungsrückstellung“ durch „Erhaltungsrücklage“ ersetzt.


Steuervorteile sichern

Bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung lassen sich viele Kosten steuerlich geltend machen. Darunter Handwerkerleistungen für Reparaturarbeiten. Ob die Wohnung von einem Malerbetrieb frisch gestrichen wird, alte Fenster professionell ausgetauscht werden oder konkrete Reparaturen durchgeführt werden: All dies fällt unter die Handwerkerleistungen und wird vom Finanzarmt zur Minderung der Steuerlast akzeptiert.

„Bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung sind so pro Jahr möglich, dafür müssten dann also akzeptierte Aufwendungen in Höhe von insgesamt 6.000 Euro anfallen“,

erklärt der Steuerring in einem Beitrag rund um Handwerkerleistungen in der Steuererklärung. Allerdings gilt dies nicht für Materialkosten, sondern ausschließlich für:

  • Arbeitskosten
  • Fahrtkosten
  • Maschinenkosten


Kommt es aufgrund eines Hochwassers oder Stürmen zu Schäden und darauffolgenden Reparaturkosten, lassen sich diese zusätzlich zu den gängigen Handwerkerleistungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Für beide Posten gilt ein jährlicher Höchstbetrag für eine Steuerermäßigung von 1.200 Euro.

ACHTUNG: Weil das Finanzamt keine in bar gezahlten Rechnungen akzeptiert, müssen Handwerkerleistungen immer per Überweisung beglichen werden.


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