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Die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien

Eine denkmalgeschützte Immobilie ist etwas Besonderes. Oft ist es Liebe auf den ersten Blick – doch Vorsicht, die Sanierung eines historischen oder denkmalgeschützten Gebäudes ist mit vielen Auflagen verbunden, die den neuen Eigentümer finanziell sehr belasten können. Auf der anderen Seite wird die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien staatlich gefördert. Damit die Kosten für die Sanierung den Kaufpreis nicht übersteigen, ist es wichtig, vor Abschluss des Kaufvertrags bei der Denkmalschutzbehörde des betreffenden Bundeslands die jeweiligen denkmalrechtlichen Auflagen für die Sanierungsarbeiten zu erfragen.
Foto: cocoparisienne (CC0-Lizenz) / pixabay.com

Auflagen beachten und rechtzeitig planen
Eine denkmalgeschützte Immobilie hat fast immer eine besondere Ausstrahlung und einen individuellen Charme, mit dem nur die wenigsten Neubauten aufwarten können. Kein Wunder also, dass sich viele Käufer für die „Klassiker“ interessieren. Bei der Sanierung gelten allerdings besondere Regeln, sodass die geplanten Arbeiten mit dem Amt für Denkmalschutz abgestimmt werden müssen.

Eine denkmalrechtliche Genehmigung muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen vorliegen. Am besten, man vereinbart rechtzeitig einen Lokaltermin mit dem Amt für Denkmalschutz und dem Architekten, um die geplanten Maßnahmen vor Ort zu besprechen. Hierbei müssen Sie sich keine Sorgen machen, die Beamten des Amtes für Denkmalschutz sind angehalten, bei den geplanten Maßnahmen auch das Budget des Bauherrn im Auge zu behalten. Allerdings gibt es Vorgaben, die eingehalten werden müssen: Die Fassade eines historischen Gebäudes darf nicht beschädigt oder verändert werden. Aus diesem Grund dürfen Maßnahmen zur Wärmedämmung nur von innen erfolgen und nicht an der Fassade angebracht werden. Auch dürfen zum Beispiel bei einem Fachwerkhaus nur Holzfenster eingesetzt werden – Kunststoffrahmen sind nicht gestattet.

Förderung und Finanzierung
Oft sind die alten Gemäuer zugig – Fenster und Türen schließen nicht dicht, und durch die fehlende Isolierung ist es schwer, energieeffizient zu beheizen. Für Maßnahmen zur energetischen Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien gibt es staatliche Finanzierungs- und Fördergelder. Informationen dazu finden Sie bei der KFW-Bank. Wenn Sie eine solche Immobilie neu erwerben möchten, gibt es eine Vielzahl verschiedener Finanzierungsmodelle. Eine Übersicht möglicher Immobilienfinanzierungen finden Sie beispielsweise auf www.swisslife.de. Die Finanzberater helfen Ihnen auch gern dabei, sich einen Überblick zu verschaffen.

In einigen Bundesländern können auch staatliche Fördermittel in Anspruch genommen werden, die der Bauherr im Regelfall direkt bei der Denkmalschutzbehörde, der Gemeinde oder dem Landkreis beantragt. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Sanierungsmaßnahme bei Ihrem zuständigen Denkmalschutzamt über mögliche Förderprogramme.
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