freistehendes EFH in dörflicher Region im Lkr. Northeim
73.000 €
Kaufpreis
160 m²
Wohnfläche
5
Zimmer
immobilien.de Nr.: 8618279
Objektnummer: 19664#vV6vJI
Preise & Kosten
Kaufpreis | 73.000 € |
Nebenkosten | keine Angabe |
Größe & Zustand
Wohnfläche | 160 m² |
Grundstücksfläche | 660 m² |
Zimmer | 5 |
Verfügbar ab | sofort |
Energie
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Ausstellungsdatum | 23. 03. 2024 |
Gültig bis | 22.03.2034 |
Energieeffizienzklasse | H |
Endenergiebedarf | 369.6 |
Wesentlicher Energieträger | Öl |
Energieträger/Befeuerung | Öl |
Objektbeschreibung
Das Land Niedersachsen bietet in Einbeck-Opperhausen (Landkreis Northeim) ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück zum Kauf an.
Das Wohnhaus teilt sich auf in ein EG, OG (Dachgeschoss nicht ausgebaut) und den Kellerbereich. Zudem gibt es eine Garage und einen hinter dem Wohnhaus befindlichen Garten.
Einkaufsmöglichkeiten, wie auch Schulen, Ärzte bzw. Verwaltungseinrichtungen sind im Ort nicht vorhanden, auch der ÖPNV ist nur eingeschränkt vorhanden.
Das Grundstück selbst befindet sich am Ende einer Sackgasse ohne Wendehammer, der umliegende Bereich ist wohnbaulich aber auch landwirtschaftlich geprägt.
Das rechteckige Grundstück hat eine mittlere Tiefe von rd. 32 m und eine Straßenfront von rd. 20 m.
Südlich der Bebauung kann man über einen "Grünstreifen" in den rückwärtigen Gartenbereich gelangen.
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen. Über die Funktionalität sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen (inkl. Heizung & Strom) können keinerlei Aussagen getroffen werden.
Der Zugang zum Gebäude ist nicht barrierefrei, eine Nachrüstung erscheint nicht möglich.
Das Wohnhaus teilt sich auf in ein EG, OG (Dachgeschoss nicht ausgebaut) und den Kellerbereich. Zudem gibt es eine Garage und einen hinter dem Wohnhaus befindlichen Garten.
Einkaufsmöglichkeiten, wie auch Schulen, Ärzte bzw. Verwaltungseinrichtungen sind im Ort nicht vorhanden, auch der ÖPNV ist nur eingeschränkt vorhanden.
Das Grundstück selbst befindet sich am Ende einer Sackgasse ohne Wendehammer, der umliegende Bereich ist wohnbaulich aber auch landwirtschaftlich geprägt.
Das rechteckige Grundstück hat eine mittlere Tiefe von rd. 32 m und eine Straßenfront von rd. 20 m.
Südlich der Bebauung kann man über einen "Grünstreifen" in den rückwärtigen Gartenbereich gelangen.
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen. Über die Funktionalität sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen (inkl. Heizung & Strom) können keinerlei Aussagen getroffen werden.
Der Zugang zum Gebäude ist nicht barrierefrei, eine Nachrüstung erscheint nicht möglich.
Ausstattung
Anzahl der Etagen im Haus | 2 |
Das Kellergeschoss besteht aus Lagerräumen und einem Heizungsraum in der Waschküche
Im Erdgeschoss befindet sich ein Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon, eine Küche mit Zugang zu einem etwas tiefer gelegenem Bereich mit Zimmer & Bad.
Im OG gibt es mehrere Zimmer, ebenfalls einen Balkon, eine Küche und ein Bad.
Die vermutlich schon über 25 Jahre alte Heizung ist eine Pumpenheizung mit flüssigen Brennstoffen (Öl).
Der bauliche Zustand ist insgesamt als lediglich ausreichend zu bezeichnen, es besteht ein nicht unerheblicher Unterhaltungsstau & Renovierungsbedarf.
Hingewiesen wird noch auf die besondere Nutzung der vorherigen Eigentümerin. Diese betrieb eine kleinere Hunde(auf-)zucht. Ein entsprechender Geruch ist im Gebäude weiterhin vernehmbar. In der einzigen Badewanne des Hauses (sonst nur Duschen vorhanden) wurden die Hunde vermutlich auch gebadet.
Im Erdgeschoss befindet sich ein Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon, eine Küche mit Zugang zu einem etwas tiefer gelegenem Bereich mit Zimmer & Bad.
Im OG gibt es mehrere Zimmer, ebenfalls einen Balkon, eine Küche und ein Bad.
Die vermutlich schon über 25 Jahre alte Heizung ist eine Pumpenheizung mit flüssigen Brennstoffen (Öl).
Der bauliche Zustand ist insgesamt als lediglich ausreichend zu bezeichnen, es besteht ein nicht unerheblicher Unterhaltungsstau & Renovierungsbedarf.
Hingewiesen wird noch auf die besondere Nutzung der vorherigen Eigentümerin. Diese betrieb eine kleinere Hunde(auf-)zucht. Ein entsprechender Geruch ist im Gebäude weiterhin vernehmbar. In der einzigen Badewanne des Hauses (sonst nur Duschen vorhanden) wurden die Hunde vermutlich auch gebadet.
Sonstige Informationen
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der Verkauf erfolgt im aktuellen und ungeräumten Zustand.
Mitverkauft werden das auf dem Grundstück und im Gebäude befindliche Mobiliar, ggfls. vorhandene Brennstoffvorräte, der Haus- und Unrat sowie alle auf dem Grundstück und im Gebäude befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der Verkauf erfolgt im aktuellen und ungeräumten Zustand.
Mitverkauft werden das auf dem Grundstück und im Gebäude befindliche Mobiliar, ggfls. vorhandene Brennstoffvorräte, der Haus- und Unrat sowie alle auf dem Grundstück und im Gebäude befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Lage des Objektes
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht nicht. Die Beurteilung von möglichen Bauvorhaben in der hier vorliegenden geschlossenen Ortslage richtet sich folglich nach § 34 BauGB.
Im Flächennutzungsplan ist der innerstädtische Bereich als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Weitere Fragen zum Bereich des Baurechts sind bitte direkt an die Stadt Einbeck zu richten.
Lt. Auskunft der Stadt Einbeck enthält das Baulastenverzeichnis keine Eintragungen, Denkmalschutz besteht nach Auskunft der Denkmalschutzbehörde nicht.
Im Flächennutzungsplan ist der innerstädtische Bereich als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Weitere Fragen zum Bereich des Baurechts sind bitte direkt an die Stadt Einbeck zu richten.
Lt. Auskunft der Stadt Einbeck enthält das Baulastenverzeichnis keine Eintragungen, Denkmalschutz besteht nach Auskunft der Denkmalschutzbehörde nicht.
Anbieter kontaktieren
Anbieter
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften - BL4
Waterloostraße 4
30169 Hannover
Kontakt
Telefon | +49 551 99965903 |
Website | www.immobilien.niedersachsen.de |