Gewerbegrundstück im Gewerbe- und Industriegebiet Lumda, Grünberg an der A5

immobilien.de Nr.: 8584629 Objektnummer: 273105
Entwurf Bebauungsplan

Preise & Kosten

Kaufpreis Auf Anfrage
Nebenkosten keine Angabe
Maklerprovision keine Provision, courtagefrei

Größe & Zustand

Grundstücksfläche 1.000 m²
Verfügbar ab nach Absprache

Objektbeschreibung

Direkt an der Ausfahrt Grünberg an der A5 soll das neue Gewerbe- und Industriegebiet Lumda entstehen. Ein Bebauungsplan befindet sich in Aufstellung. Interessenten können sich auf die zu veräußernden Grundstücke bewerben, wobei Grundstücksgrößen zwischen 1.000 qm und bis zu 100.000 qm entstehen sollen. Der Verkauf ist auch vom Konzept des Interessenten abhängig. Zum jetzigen Zeitpunkt können die Grundstückszuschnitte, die Erschließungswege und Hausanschlüsse noch auf die Bedürfnisse der Kaufinteressenten abgestimmt werden. In gewissem Umfang kann u.U. auch noch auf das im Plangebiet zulässige Maß der baulichen Nutzung Einfluss genommen werden.

Eine vorsichtige Einschätzung der Erwerbskosten (aber aufgrund des frühen Stadiums noch völlig unverbindlich) beläuft sich auf ca. 90 €/qm zzgl. Erschließungskosten. Es wird derzeit von Erschließungskosten in Höhe von rund 60 €/qm ausgegangen.

Sonstige Informationen

Derzeit vorgesehene Nutzung (Entwurfsstadium des Bebauungsplanes):

1.1 Gewerbegebiet
1.1.1 Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 Abs. 2 BauNVO: Zulässig sind
• Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
• Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
• Tankstellen und
• Anlagen für sportliche Zwecke.
1.1.2 Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 6 BauNVO: Wohnungen für Aufsichts- und Bereit- schaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zuge- ordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale sowie gesundheitliche Zwecke und Vergnügungsstätten sind unzuläs- sig.
1.1.3 Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO:
1.1.3.1 Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig. Hiervon ausgenommen sind Verkaufsflächen für die Selbstvermarktung der im Gebiet produzierenden und weiterverarbeitenden Betriebe, soweit die Verkaufsfläche einen untergeordneten Teil der durch das Betriebsgebäude eingenommenen Fläche nicht überschreitet.
1.1.3.2 Bordelle und bordellartige Betriebe sind unzulässig.
1.1.3.3 Entsorgungsbetriebe (alle Abfallarten) sind unzulässig.
1.2 Industriegebiet
1.2.1 Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 Abs. 2 BauNVO: Zulässig sind
• Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe und
• T ankstellen
1.2.2 Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 6 BauNVO: Wohnungen für Aufsichts- und Bereit- schaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zuge- ordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke und Vergnügungsstätten sind unzulässig.
1.2.3 Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO:
1.2.3.1 Räume und Gebäude für freiberuflich Tätige und solche Gewerbetreibende, die ihren Beruf in ähnlicher Weise ausüben, sind unzulässig.
1.2.3.2 Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig.
1.2.3.3 Bordelle und bordellartige Betriebe sind unzulässig.
1.2.3.4 Vergnügungsstätten sind unzulässig.
1.2.3.5 Entsorgungsbetriebe (alle Abfallarten) sind unzulässig.

Impressum:
Der Verkauf soll im Namen der Stadt Grünberg, der Magistrat, Rabegasse 1, 35305 Grünberg erfolgen.

Diese Interessentenabfrage erfolgt im Namen des Magistrat der Stadt Grünberg durch:
Gotthold Rechtsanwälte
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Lutherstraße 7a
D-35037 Marburg
Tel: 06421 - 303 90 27
Fax: 06421 - 27 07 68
Web: www.gotthold.de (mit Kontaktformular)

Makleranfragen nicht erwünscht

Objektstandort

L3127, Ausfahrt A5 Grünberg
35305 Grünberg, Lumda - Hessen

Lage des Objektes

Das Gewerbe- und Industriegebiet soll auf der nördlichen Seite der A5 im Bereich der Anschlussstelle 7 (Grünberg) bei Lumda entstehen. Der Planungsraum befindet sich zwischen der A5 im Süden und einem Waldstück im Norden. Westlich wird er durch die L3127 begrenzt.

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