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Was beim Mieten von Baumaschinen zu beachten ist

Wer Baumaschinen mieten möchte, sollte einige Besonderheiten beachten. Die Anmietung der Maschinen ist an sich recht unproblematisch. In versicherungstechnischer und rechtlicher Hinsicht können sich aber immer wieder Probleme ergeben, die im Vorhinein abgeklärt werden sollten.
Was ist zu beachten?

Wer Baumaschinen mieten möchte, sollte sich im Vorhinein über einige Besonderheiten bewusst werden. Wer einen Minibagger für Gartenarbeiten mieten möchte, sollte abklären, ob eine Versicherung besteht. Diese sollte im Schadensfall nicht nur für Schäden am Bagger selbst aufkommen, sondern auch für Beschädigungen am Haus und nahestehenden Personen.

Minibagger besitzen ein Gewicht unter zehn Tonnen und werden in bestimmte Gewichtsklassen eingeteilt. Die Größe des Baggers bzw. der Baumaschine hängt von den jeweiligen Arbeiten ab.

Die Mietpreise für Baumaschinen werden dann tageweise berechnet. Folgetage sind günstiger als Anfangstage. Bei längerer Mietdauer kann der Mietpreis regelmäßig verhandelt werden. Ortsansässige Unternehmen berechnen die Miete zumeist nach Arbeitsstunden.

Gängige Vorgehensweisen

Wer Baumaschinen anmietet, sollte sich beim Entleiher über bestehende Versicherungen informieren. Die Entleiher haben regelmäßig eigene Versicherungen abgeschlossen, welche anfallende Schäden übernehmen (wobei natürlich evtl. Selbstbeteiligungen zu beachten sind!). Wenn solche Versicherungen nicht abgeschlossen wurden, sollte zumindest eine Versicherung gegen Maschinenbruch abgeschlossen werden. Personen, die im Umgang mit Baumaschinen ungeübt sind, können schnell Beschädigungen verursachen. Die Vermietung von Baumaschinen erfolgt übrigens in der Regel nur an volljährige Personen, welche sich über einen gültigen Personalausweis identifizieren müssen.

Wo die Probleme im Einzelnen liegen können, sieht man beim Anbieter DEMCO JCB, der Baumaschinen vermietet: Wie man in den Mietinformationen auf www.demcojcb.de nachlesen kann, gibt es natürlich noch viele andere Einschränkungen, die man beachten sollte. So kann der Diebstahl von Baumaschinen problematisch werden, da hier eine hohe Selbstbeteiligung auftreten kann. Aber auch Glasbruch- und Reifenschäden sind bei DEMCO JCB von der Versicherung ausgenommen und können dann im Schadensfall zum Teil hohe Kosten verursachen.

Führerschein & Co.

Man sollte sich auch über die rechtlichen Modalitäten erkundigen. Wer größere Geräte wie Bagger oder Kräne selbst bedienen möchte, muss unter Umständen einen Führerschein vorweisen können.

Zahlreiche Baumaschinen dürfen aber auch ohne Führerschein gefahren werden. Kräne, Bagger und Planierraupen mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 20 km/h können ohne Führerschein genutzt werden. Eine Zulassung ist ebenfalls nicht erforderlich, sodass die Geräte problemlos im Straßenverkehr gefahren werden dürfen. Eine Ausnahme bildet der Traktor, für welchen der Führerschein der Klasse L erforderlich ist.
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