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Sicherheit durch Überwachungskamera: Ist das für die eigene Immobilie gestattet?

17.12.2025 | Immer mehr Menschen setzen auf private Videoüberwachung, um ihr Zuhause oder Grundstück besser zu schützen. Doch bevor eine Kamera installiert wird, gilt es mehr zu beachten als nur die technische Umsetzung. Rechtliche Regelungen und Datenschutzvorschriften spielen eine entscheidende Rolle und Verstöße können teuer werden.

Sicherheit durch Überwachungskamera. Foto: Alan J. Hendry / unsplash.com

Private Videoüberwachung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Eine Kamera auf dem eigenen Grundstück kann dabei helfen, Einbrüche oder Vandalismus zu verhindern. Die private Videoüberwachung ist dann zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, etwa zum Schutz des Hauses oder der Garage.

Wird eine Kamera installiert, muss das für alle sichtbar sein. Laut DSGVO und § 6b BDSG besteht eine klare Hinweispflicht. Ein Schild am Zaun oder an der Einfahrt reicht aus, um Besucher darüber zu informieren, dass personenbezogene Daten wie Bilder oder Bewegungen aufgezeichnet werden können. Auf den Aufnahmen darf außerdem nur das eigene Grundstück zu sehen sein. Das Filmen öffentlicher Räume oder des Nachbargrundstücks ist nicht erlaubt.

Wer Kameras nutzen möchte, sollte zudem im eigenen Sinne auf technische Datenschutzmaßnahmen achten. Dazu zählen ein gesicherter Zugriff, individuelle Passwörter sowie eine verschlüsselte Übertragung der Videosignale.

Bei der Speicherung der Daten gelten hohe Anforderungen. Gerade bei digitalen Systemen ist ein sicherer Speicherort entscheidend. Viele Eigentümer setzen deshalb auf Cloud-Lösungen. Im gewerblichen Bereich gibt es deshalb meist spezielle Cloud-Lösung für Unternehmen, die Sicherheit, Zugriff und Verwaltung leicht miteinander kombinieren.

Einstellungen können schnell gegen geltendes Recht verstoßen

Beim Thema Kameras ist der Blickwinkel entscheidend. Sobald der Sichtbereich öffentliche Wege, Nachbargrundstücke oder fremde Eingänge erfasst oder theoretisch erfassen kann, liegt ein Verstoß vor. Besonders kritisch sind deshalb Modelle mit Schwenkfunktion oder Zoom, da sie sich flexibel auf unerlaubte Bereiche richten lassen.

Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, muss noch genauer hinsehen. Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäuser, Keller oder Eingangsbereiche dürfen nur dann überwacht werden, wenn sämtliche Mieter oder Eigentümer schriftlich zustimmen.

Ohne diese Zustimmung sind selbst Aufnahmen ohne Ton rechtlich nicht zulässig. Auch deaktivierte Geräte oder Attrappen können problematisch sein, weil der Eindruck, beobachtet zu werden, bereits als Eingriff gewertet werden kann.

Eine Ausnahme bilden digitale Türspione. Diese dürfen genutzt werden, solange sie nur bei Betätigung durch den Besucher ein Bild zeigen und keine Aufzeichnung erfolgt. Wichtig dabei ist, dass sich die Aufnahme auf den Besucher vor der Tür beschränkt. Diese Regelungen und andere wichtige Infos zu Immobilien sollten vor allem Eigentümer kennen.

Eigentümer tragen rechtliche Risiken und Pflichten

Eigentümer, die die Regeln zum Einsatz von Überwachungskameras missachten, riskieren hohe Geldbußen. In manchen Fällen lagen diese bereits im fünfstelligen Bereich. Hinzu kommt, dass private Aufnahmen ohne rechtliche Grundlage vor Gericht häufig nicht verwendet werden, weil sie nicht als zulässige Beweismittel gelten.

Besonders heikel wird es, wenn organisatorische Fehler wie unsicheres Speichern oder fehlende Zugriffsbeschränkungen dazukommen. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit bereits klargestellt, dass auch kleinere Mängel schwer wiegen können. Unwissenheit schützt im Übrigen nicht vor Strafe. Letztlich haften Eigentümer auch dann für ihre Anlagen, wenn sie die Rechtslage nicht kennen.

Quelle: fw.sd.

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