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Renovieren, Partys, Kindergeschrei: Wie laut darf es im Haus sein?

08.11.2023 | Wo Menschen leben, kommt es naturgemäß auch zu einer teils nicht unerheblichen Geräuschkulisse. Ein gewisses Maß an Lärm muss hingenommen werden, denn ganz ohne geht es nicht. Treten aber häufiger Lärmbelästigungen etwa durch Baulärm oder laute Musik auf, haben Hausbewohner durchaus das Recht, ihre Nachbarn darauf hinzuweisen, denn auf Dauer ist nur ein bestimmter Lärmpegel zulässig.

Bildquelle: Dirk Wouters auf Pixabay

Welcher Lärm ist in Mietshäusern zulässig und welcher nicht?



Grundsätzlich gilt in Mietshäusern folgende Regel: Mieter müssen auf ihre Nachbarn in angemessenem Maße Rücksicht nehmen. Das betrifft auch den Lärm, der im täglichen Leben oder bei besonderen Anlässen entsteht. Natürlich dürfen Kinder spielen, Hunde bellen und Musikinstrumente geübt werden – allerdings gelten hierfür Vorschriften, was den Lärmpegel und die zulässigen Zeiten angeht. Eine Lärmbelästigung ist nach dieser Festlegung jede Geräuschkulisse, die 55 Dezibel am Tag überschreitet. In der Nacht sollten es nicht mehr als 40 Dezibel sein. Mit speziellen Messgeräten ist es einfach, den genauen Lärmpegel zu bestimmen. Auf diese Weise ist es auch möglich, festzustellen, wie hellhörig die eigenen vier Wände sind. Sogenannte Lärmgutachter können zuverlässig ermitteln, zu welcher Geräuschkulisse es im Einzelfall kommt und ob diese zumutbar ist. Aber nicht nur der Lärmpegel selbst spielt hier eine Rolle, sondern auch die damit verbundene Uhrzeit. Als offizielle Ruhezeiten gelten die Zeiträume zwischen 20 und 7 Uhr sowie zwischen 13 und 15 Uhr. Während dieser Zeiten sollte unnötiger Lärm, der über die Zimmerlautstärke hinausgeht, vermieden werden. Kommt es dennoch ausnahmsweise zu einem vermehrten Lärmaufkommen, ist es ratsam, die Nachbarn vorab darüber in Kenntnis zu setzen, so zum Beispiel, wenn eine Geburtstagsfeier bevorsteht.

 

Was tun, wenn es im Haus regelmäßig zu laut wird?



Eine einmalige übermäßige Geräuschkulisse sollte aus Expertensicht von Nachbarn hingenommen werden. Schließlich kann es immer mal passieren, dass aus unterschiedlichen Gründen mehr Lärm als gewöhnlich entsteht. Kommt dies aber häufiger vor und führt zu einer Beeinträchtigung entweder des Schlafs oder der allgemeinen Ruhe, ist es ratsam, das Gespräch zu suchen, und das möglichst zeitnah. Vergeht zu viel Zeit, geht der Verursacher des Lärms vielleicht davon aus, dass die Nachbarn keine Probleme mit den Geräuschen haben. Schnell entstehen dann Streitigkeiten und verhärtete Fronten, die sich mit einer offenen Kommunikation in vielen Fällen verhindern lassen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es sinnvoll, sich professionelle Hilfe zu suchen. Der Mieterschutzbund etwa vermittelt zwischen den Parteien, wenn keine direkte Kommunikation (mehr) möglich ist. Die betroffenen Mieter sollten vorab ein Lärmtagebuch führen und dort genau eintragen, zu welchen Uhrzeiten es zu welchem Lärm kommt. Auch das Beauftragen eines Gutachters der Stiftung Warentest ist möglich. Dieser misst den exakten Lärmpegel und kann so im Zweifelsfall beweisen, dass es zu einer unzumutbaren Lärmbelästigung kommt. Schlimmstenfalls kann so ein Konflikt auch vor Gericht enden. So weit muss es aber nicht kommen. Kleinere und vorübergehende Geräuschkulissen, die als unangenehm empfunden werden, können sich etwa mit Ohrenstöpseln oder der eigenen Lieblingsmusik über Kopfhörer überdecken lassen. Und nicht zuletzt hilft auch eine gute Dämmung der Mietwohnungen, unnötige Lärmbelästigungen zu vermeiden und zu einem harmonischen Miteinander beizutragen.

 

500050/1956

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