Welche Gebäude sind betroffen?
Die Modernisierungspflicht gilt in der Regel für Wohngebäude, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden und bei denen ein Eigentümerwechsel nach diesem Stichtag erfolgt ist. Wer also ein älteres Haus gekauft oder geerbt hat, muss unter Umständen innerhalb von zwei Jahren bestimmte Sanierungsmaßnahmen durchführen.
Diese Maßnahmen sind verpflichtend:
- Austausch veralteter Heizkessel (vor 1991 eingebaut, nicht Brennwert- oder Niedertemperaturkessel)
- Dämmung der obersten Geschossdecke (sofern kein ausreichender Wärmeschutz vorhanden ist)
- Rohrleitungen für Heizung und Warmwasser in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden
Wer nicht modernisiert, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Kontrolle erfolgt durch die örtlichen Bauaufsichtsbehörden.
Fördermöglichkeiten nutzen
Damit die finanzielle Belastung nicht allein auf den Schultern der Eigentümer lastet, bietet der Staat attraktive Förderprogramme – unter anderem durch die KfW-Bank. Wer beispielsweise energetisch saniert oder auf erneuerbare Energien umstellt, kann Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite erhalten.
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Fazit:
Die Modernisierungspflicht ist mehr als nur eine bürokratische Hürde – sie ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz. Eigentümer sollten sich frühzeitig informieren, beraten lassen und Fördermöglichkeiten nutzen.
Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich um einen redaktionellen Beitrag, der lediglich der allgemeinen Information dient und keine rechtsverbindliche Auskunft darstellt. Für eine fundierte und individuelle Bewertung Ihrer Sanierungsvorhaben empfehlen wir die Beratung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Expert*in. Bei umfassenden Sanierungen ist ein solches Beratungsgespräch im Rahmen der Förderprogramme sogar verpflichtend.
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