Exposé

Objektart: Gastgewerbe » Restaurant » Miete
Standort: Gastgewerbe » Deutschland » Baden-Württemberg » Ludwigsburg (Kreis) » Marbach am Neckar

HoGi ® PROVISIONSFREI - Marbach / Neckar Restaurant Schillerhof Fußgängerzone


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8577632

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 300 €
Kaution 7.500 €
 

Flächen

Gesamtfläche 200 m²
Gastrofläche 120 m²
 
Maklerprovision Pächter provisionsfrei!
 

Objekt Adresse

Marktstraße 19
71672 Marbach am Neckar

Sonstige Angaben

Verfügbar ab nach Absprache

Objektbeschreibung

HoGi © seit über 33 Jahre gastgewerbliche Qualitätsmarke für die Vermittlung von Hotellerie & Gastronomie zur Pacht und zum Kauf aus der Region Baden-Württemberg sucht Pächter provisionsfrei für das Restaurant Schillerhof in Marbach am Neckar.

Das Angebot besteht aus:

Im UG: Ein Lagerraum mit einem Getränke- und einem Lebensmittelkühlraum.

Im EG: Gastraum ca. 60 Sitzplätze mit Theke, gut eingerichtet Küche mit Kombidämpfer, 1 Tageskühlraum.

Im Außenbereich: ca 40 Sitzplätze in der Fußgängerzone.

Optional 4 Zimmer Wohnung zur Miete möglich ( monatlich 800 EUR + NK )

Ausstattung

Komplett betriebsbereit mit Großinventar eingerichtet. Kleininventar kann vom Vorpächter, der nach 8 Jahren aus gesundheitlichen Gründen aufhört, abgekauft werden.
Brauerei frei.

Stromkosten monatlich ca. 1000 EUR Vorauszahlung
Kochgas monatlich ca 100 EUR
Wasser + Heizung monatlich 300 EUR Vorauszahlung.

Energieausweis ist beim Eigentümer in Bearbeitung.

Lage des Objektes

Marbach am Neckar mit seinen ca 15.000 Einwohner ist eine Stadt etwa 20 Kilometer nördlich von Stuttgart. Sie gehört zum Landkreis Ludwigsburg. Marbach ist bekannt als
Geburtsstadt Friedrich Schillers; die Stadt ist Sitz des Schiller-Nationalmuseums, des Deutschen Literaturarchivs und des Literaturmuseums der Moderne. Unser Pachtangebot befindet sich in der Stadtmitte in der vollständig neu sanierten Fußgängerzone.

Sonstige Informationen

Bitte beachten Sie: Bei unseren Foto- und Aufnahmen können Gegenstände mit abgebildet sein, die nicht zum Miet-, Pacht- oder Kaufumfang gehören. Beispielsweise Dekorationsartikel, Kleininventar, Einrichtungsgegenstände, sofern diese nicht ausdrücklich im Exposé zum Miet-, Pacht- oder Kaufumfang gehörend aufgeführt sind.