Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Meißen (Kreis) » Meißen

Arbeiten in der Kaiserlichen Hauptpost!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8178730

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 2,5 €
Mietpreis pro m² 7 €
 

Flächen

Gesamtfläche 331 m²
Bürofläche 331 m²
 

Objekt Adresse

01662 Meißen

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort

Objektbeschreibung

Zur Anmietung steht eine sanierte Büroeinheit im Erstbezug von ca. 331 m².

LED-Beleuchtung, schnelles Internet über Glasfaser, eine neue Cat7-Datenverkabelung und eine moderne Einbauküche sorgen für zeitgemäßes Arbeiten.

Bei Bedarf kann der vorhandene Lastenaufzug aktiviert werden.

Die Verlegung des Bodenbelages erfolgt nach den Wünschen des Mieters.

Bei Bedarf kann die Fläche um 107 m² im Dachgeschoss erweitert werden.

Zahlreiche PKW-Stellplätze stehen im Hof zur Anmietung bereit.

Ausstattung

- Bodenbelag nach Mietwunsch
- Glasfaseranschluss
- CAT7-Datenverkabelung
- LED teilweise dimmbar
- Bürotüren mit Glaselementen
- Beamerwand im Meetingraum
- moderne Einbauküche
- getrennte Sanitärbereiche
- Lastenaufzug bei Bedarf
- kleiner Balkon
- Fahrradstellplätze
- PKW-Stellplätze

Lage des Objektes

Das über 1.000-jährige Meißen ist von einem mittelalterlichen Stadtbild, edlem Porzellan und der Weinlandschaft des Elbtals geprägt. Die malerische Stadt an der Elbe beherbergt eine Fülle von Attraktionen, die zu den touristischen Höhepunkten des Landes gehören und ist zu jeder Jahreszeit ganz auf Gäste eingestellt (www.touristinfo-meissen.de).

Meißen bietet aufgrund ihrer Nähe zu Dresden ideale Bedingungen.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.