
Grenzenlos wohnen oder nicht? Was Mietern wirklich erlaubt ist Grenzenlos wohnen oder nicht? Was Mietern wirklich erlaubt ist. Foto: Pixabay.com
Zwischen Lifestyle und Hausrecht: Wo endet die Freiheit?
Moderne Mietwohnungen sind oft Rückzugsorte für individuelle Lebensstile – und genau hier beginnen häufig die Streitpunkte. Wer glaubt, alles tun zu dürfen, was ihm persönlich gefällt, wird schnell von der Realität eingeholt. Gerade neue Trends wie E-Zigaretten und Verdampfer sorgen für Diskussionen. Die Nutzung einer Elfbar 600 in der Wohnung ist grundsätzlich erlaubt, solange keine anderen Hausbewohner durch Geruch oder Dampf beeinträchtigt werden.Der Gesetzgeber stellt das Persönlichkeitsrecht über viele andere Regelungen, dennoch endet dieses Recht dort, wo andere darunter leiden. Das gilt besonders in Mehrfamilienhäusern mit dünnen Wänden. Auch wer sein Wohnzimmer zum Proberaum umfunktionieren oder die Wände in Schwarz streichen will, muss bedenken: Es gibt Grenzen. Die Mietwohnung bleibt Eigentum des Vermieters, und wer übertreibt, riskiert Abmahnungen oder sogar Kündigungen – selbst wenn alles vermeintlich im Rahmen des Gewöhnlichen bleibt.
Wenn Umbau zum Problem wird: Heimwerken mit Risiko
In vielen Wohnungen wird nach dem Einzug erst einmal richtig losgelegt: neue Regale, andere Böden, manchmal sogar Trennwände oder ein aufgemotztes Bad. Doch hier beginnt die Grauzone. Kleinere Veränderungen wie das Bohren von Löchern oder das Anbringen von Lampen sind in der Regel erlaubt. Geht es aber um tiefergreifende bauliche Veränderungen, ist in den meisten Fällen die Zustimmung des Vermieters notwendig. Ohne diese kann sogar eine Rückbaupflicht entstehen, inklusive Schadensersatz. Besonders heikel sind Veränderungen an tragenden Wänden oder der Einbau neuer Technik wie Smart-Home-Systeme.Der Spielraum ist deutlich kleiner, als viele denken. Auch beim Thema Sicherheit – etwa beim Einbau einer neuen Tür mit zusätzlichem Schloss – kann es zu Konflikten kommen. Wer eigenmächtig handelt, bewegt sich auf dünnem Eis. Denn Heimwerken in der Mietwohnung ist kein Freifahrtschein, sondern rechtlich eng begrenzt.
Laut, schrill, verboten? Was Nachbarn nicht dulden müssen
Leben bedeutet Geräusche – aber eben nicht zu jeder Tageszeit oder in beliebiger Lautstärke. Die sogenannte „Hausruhe“ ist keine freiwillige Vereinbarung, sondern Teil der Hausordnung und im Mietrecht verankert. Wer regelmäßig laute Musik hört, nachts bohrt oder feiert, kann schnell Ärger bekommen. Auch Kinderlärm ist zwar in einem gewissen Maß hinzunehmen, doch selbst hier gibt es Grenzen. Rücksichtnahme ist keine Option, sondern Pflicht. Wer regelmäßig über die Stränge schlägt, dem drohen Abmahnungen – im Wiederholungsfall auch die Kündigung.Streitigkeiten wegen Lärm sind ein häufiger Grund für Konflikte zwischen Mietern und Vermietern. Dazu gehören auch Tiergeräusche, lautes Fernsehen oder das ständige Zuschlagen von Türen. Gerade in hellhörigen Altbauten kann das schnell zum Problem werden. Was viele unterschätzen: Auch unangenehme Gerüche oder Rauch können als Ruhestörung gewertet werden. Wer sich hier querstellt, bringt sich selbst in Schwierigkeiten.
Quelle: ik.pr.
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