Der wohl unkomplizierteste Mietvertrag ist ein mündlicher Mietvertrag. Ein solcher sollte indes höchstens unter Verwandten oder besten Freunden abgeschlossen werden, da solche Verträge selten ohne Streitigkeiten enden und sich nie wirklich klären lässt, welche Absprachen eigentlich getroffen wurden. In Wohngemeinschaften kommen solche Verträge als Untermietverträge sicher häufiger zustande.
Befristete Mietverträge können für den Vermieter von großem Nutzen sein. Dies kann etwa der Fall sein, wenn er den Wohnraum in absehbarer Zeit selbst benötigt oder wenn er beabsichtigt, von den steigenden Mietpreisen in erheblichem Umfang profitieren zu können, da für den nächsten Mietvertrag die aktuellen Mietspiegel als Grundlage herangezogen werden können. Allerdings können befristete Mietverträge während der Befristung von Seiten des Vermieters praktisch nicht gekündigt werden, etwa, wenn der Eigenbedarfsfall zu einem früheren Zeitpunkt eintreten sollte.
Unbefristete Mietverträge, welche die große Masse von Mietvereinbarungen darstellen, können als Staffelmietverträge abgeschlossen werden: Es wird vereinbart, dass der Mietpreis nach einer gewissen Zeit um einen gewissen Prozentsatz ansteigt. Dies ist für Vermieter von Objekten mit vielen Wohnungen ein großer Vorteil als Standardvertrag, da der Vermieter sich nicht ständig mit verschiedensten Verträgen befassen muss.
Der Indexmietvertrag hingegen ist sinnvoll für Vermieter, die von der Vermietung weniger Wohnungen leben wollen. Da die Lebenshaltungskosten in der Regel stärker steigen als die Mieten, kann bei einem Indexmietvertrag die Miete um den Anstieg dieser Kosten erhöht werden. Dies setzt indes voraus, dass der Vermieter den Mieter mit einem aufgeschlüsselten Preissteigerungsindex über die Herkunft der ermittelten Kennzahl informiert
Wer als gewerblicher Vermieter gilt, muss den Mietvertrag mit seiner Steuernummer und seiner Steuer- oder Umsatzsteuer-ID versehen, da der Mietvertrag eine Rechnung ist.
Dies gilt vor allem für Hotels und Wohnungsbaugesellschaften, aber auch für Vermieter, die Objekte vermieten, in denen ein Geschäft oder ein Büro betrieben werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hierin dem Blog die-Fakturierung.
Für alle genannten Mietvertragsarten gibt es Standardverträge, welche juristisch einwandfrei sind.