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Carport bauen: Das ist nötig, um eine Genehmigung zu erhalten

02.07.2024 | Wenn das Fahrzeug einen festen Parkplatz erhalten soll, der eine gute Belüftung und Schutz bietet, ist ein Carport eine hervorragende Wahl. Allerdings können Bauherren nicht immer ohne behördliche Genehmigung einen Unterstellplatz errichten. In vielen Fällen sind eine Prüfung, das Zusammentragen von Unterlagen sowie das Ausfüllen von Anträgen nötig. Damit diese Aufgabe keine Sorgen bereitet, ist es ratsam, sich vorab gut zu informieren.

BIldquelle: www.lyngsoe.de

In diesen Fällen ist eine Baugenehmigung für das Carport erforderlich

Die gute Nachricht ist, dass nicht immer eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Carports nötig ist. Die jeweiligen Bundesländer haben unterschiedliche Regeln und Verordnungen, sodass es sinnvoll ist, diese zunächst zu studieren. Die Regelungen sind in der Landesbauordnung enthalten und können verschiedene Parameter enthalten. Einige Bundesländer erlauben ohne Genehmgiung den Bau von Carports, andere legen spezielle Dachformen oder Wandhöhen fest. Auch die Grundfläche ist in einigen Fällen zu kontrollieren. Wer nicht Gefahr laufen möchte, dass der Carport aus Holz oder der Stahlcarport wieder abgerissen werden muss, informiert sich im Vorfeld und erkundigt sich über nötige Maßnahmen.

 

Landesbauverordnung im Auge behalten

Wenn eine Baugenehmigung nötig ist. müssen Bauherren teilweise strenge Regeln befolgen, um einen Carport bauen zu dürfen. Ist das Carport lediglich drei Meter hoch und nimmt nicht mehr als 30 m² in Anspruch, ist in vielen Fällen keine Genehmigung erforderlich. Soll das Carport hingegen größer ausfallen, ist eine Baugenehmigung verpflichtend. In einigen Bundesländern sind zudem zusätzliche Verordnungen einzuhalten. Bayern verlangt einen Mindestabstand von drei Meter zum Nachbargrundstück, während Schleswig-Holstein eine mittlere Wandhöhe von höchstens drei Metern vorsieht und eine Dachneigung von maximal 45° zulässt. Diese Verordnungen können jedoch immer wieder variieren, sodass vor dem Antrag zur Genehmigung eines Carports stets die Rechtslage zu überprüfen ist.

 

Baugenehmigung hinterfragen und Nachbarn informieren

Obwohl nicht immer eine Baugenehmigung für einen Carport erforderlich ist, sollten sich Bauherren ebenso wie bei einem Gartenhaus oder einer Garage abzusichern und Informationen beim zuständigen Bauamt einzuholen. Ein Gespräch am Telefon oder vor Ort ist ideal, um sich beraten zu lassen. Wichtig ist ebenso, sich die Absprachen schriftlich bestätigen zu lassen. Somit liegt im Bedarfsfall ein Dokument vor, das Bauherren vorzeigen können. Außerdem ist es ratsam, vor den Baumaßnahmen die Nachbarn zu informieren. Diese fühlen sich demnach nicht übergangen und wissen um Schattenbildung durch die neue Baumaßnahme auf dem eigenen Grundstück Bescheid.

 

Tipp: Bei freistehenden Häusern dürfen auf beiden Seiten Carports gebaut werden, wenn dieses Bauvorhaben eine Länge von 15 Metern nicht übersteigt. Ist der Carport länger als neun Meter und höher als drei Meter, ist eine schriftliche Genehmigung beim Nachbarn jedoch immer ratsam. Auch hier ist die Vorgabe des Bundeslandes zu berücksichtigen. Einige Bundesländer verlangen ein notariell beurkundetes Schriftstück, anderen reicht ein formloses Schreiben vollkommen aus.

 

Baugenehmigung stellen

Ist eine Baugenehmigung unerlässlich, ist nicht nur ein Bauantrag zu stellen. Es müssen auch Bauzeichnungen, eine Auszugskopie der Liegenschaft vom zuständigen Katasteramt und eine genaue Berechnung der Statik beigefügt werden. Nach dem Einreichen der Dokumente beim Bauamt ist meistens ein wenig Geduld notwendig. Es kann ein paar Wochen bis Monate dauern, bis das Bauvorhaben genehmigt ist. Wird hingegen keine Baugenehmigung verlangt, kann der Bau des Carports direkt starten.

 

Ein Carport ist eine praktische Lösung, um ein oder mehrere Fahrzeuge auf einem Grundstück sicher und zuverlässig zu parken. Soll es sich hingegen um ein besonderes Carport mit Sondermaßen handeln, ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung erforderlich, die das hiesige Bauamt auf Antrag ausstellt.
 

509732/2090

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