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Wichtige Tipps rund Gewerberäume im Eigenheim

Die Gründung eines Unternehmens ist für viele Frauen und Männer ein bedeutsamer Schritt. Dem bisherigen Angestelltenverhältnis den Rücken zu kehren, kann befreiend sein, bringt jedoch auch Pflichten und zahlreiche Aufgaben mit sich. Wer im eigenen Unternehmen regelmäßig Kunden empfängt und sich lange Wege zur Arbeitsstätte ersparen möchte, sollte über die Eröffnung gewerblicher Räume im eigenen Zuhause nachdenken. Hier jedoch gibt es einige wichtige Details, die schon vor der Eröffnung bedacht werden müssen.

Ein gesonderter Bereich für das eigene Unternehmen ist der Traum vieler Gründer. Quelle: Pexels (CC0-Lizenz)/ pixabay.com


Aus diesem Grund gibt es mehrere Optionen, die bei der Suche nach einer Immobilie für die Familie möglich sind. So kann der Zugang über eine Treppe in den Keller des Wohnhauses dann sinnvoll sein, wenn diese schon vor dem eigentlichen Wohnungseingang liegt und die Grenzen zwischen Privatbereich und Unternehmen nicht verschwimmen. Eine gesonderte Tür kann dabei helfen, die Grenze deutlicher zu ziehen.

Noch besser ist es jedoch, wenn das Eigenheim über eine Einliegerwohnung mit separatem Außeneingang verfügt. Hier sind Privatbereich und Unternehmen auf die bestmögliche Weise voneinander getrennt und Kunden oder Klienten nutzen einen eigenen Zugang. Bei der Auswahl einer Immobilie mit Einliegerwohnung sollten Unternehmer jedoch darauf achten, dass die gebotene Fläche ausreicht, um das eigene Unternehmen dort zu betreiben. Kleine Zimmer können unter Umständen ausreichen, wenn eine Psychotherapiepraxis oder auch ein Kosmetik-Studio eröffnet werden soll, werden größeren Vorhaben wie einem Friseursalon oder einer Hebammenpraxis mit Kursangebot nicht mehr gerecht.

Am besten ist es daher, wenn Unternehmer schon vor dem Kauf einer Immobilie bewusst darauf achten, ein Objekt zu wählen, das nicht nur ihren privaten Bedürfnissen gerecht wird, sondern auch ihrem Betrieb den passenden Rahmen bietet. Gleiches gilt auch für mögliche Parkflächen. Kunden und Klienten sollten nach Möglichkeit keine Schwierigkeiten haben, in der Nähe des Unternehmens einen Platz für ihren PKW zu finden.

Die Sache mit der Steuer


Die Trennung von Privatwohnung und betrieblichen Räumen ist auch aus steuerlicher Sicht relevant. So unterscheidet der Fiskus in vielen Fällen zwischen einem Heimbüro als Arbeitszimmer und sogenannten Betriebsräumen. Der Vorteil von Betriebsräumen ist, dass sich alle mit ihnen verbundenen Kosten mit den Einkünften aus selbständiger Arbeit verrechnen lassen, was die letztendliche Steuersumme am Ende eines Jahres senken kann. Damit ein Betriebsraum jedoch als solcher deklariert werden kann, muss eine private Zweitnutzung voll und ganz ausgeschlossen sein. Werden im eigenen Büro beispielsweise nicht nur die betrieblichen Akten gelagert, sondern auch private Unterlagen rund um Versicherungen und steht hier möglicherweise ein privater Kleiderschrank oder das Klavier der Kinder, ist es um die Klassifizierung als Betriebsraum schnell geschehen. Wer keine gesonderten Gewerbeflächen erwerben oder mieten möchte und die betrieblichen Räume weitestgehend steuerlich geltend machen möchte, sollte daher von Beginn an auf eine strikte Trennung achten.


Auch der Fiskus spielt eine Rolle bei der Gestaltung betrieblicher Räume im Eigenheim. Quelle: WerbeFabrik (CC0-Lizenz)/ pixabay.com


Davon abgesehen ist auch ein Blick in die betriebliche Zukunft wichtig, wenn es um den Wert der Räumlichkeiten geht. So gibt es zwei Höchstgrenzen, die vor allem bei einer möglichen Geschäftsaufgabe in der Zukunft zum Problem werden könnten:

  • Der Wertanteil
  • und der tatsächliche Wert.


So müssen betrieblich genutzte Räume dem Betriebsvermögen zugerechnet werden, wenn sie über einen Wert von mehr als 20.500 Euro verfügen, oder mehr als ein Fünftel des gesamten Grundstückswertes ausmachen. Bei einer späteren Aufgabe des Unternehmens, dessen Räumlichkeiten dem Betriebsvermögen zugerechnet wurden, könnte das Finanzamt deren Wertsteigerung in die Kalkulation des Aufgabegewinns einbeziehen, was zu einer deutlich erhöhten Steuerzahlung führen würde. Am besten ist es daher, von Beginn an darauf zu achten, beide Maximalgrenzen nicht zu überschreiten.

Weitere Tipps und konkrete Praxisfragen finden Interessierte unter existenzgruender.de.

Zukunftsorientiert und kundenfreundlich einrichten


Sind die wichtigsten Fragen rund um die Eignung der Räumlichkeiten und deren steuerliche Behandlung beantwortet, steht die Einrichtung des Betriebes im Fokus. Hier sollten Unternehmer nicht nur auf den Innenbereich achten, sondern auch nach außen hin Professionalität walten lassen. Dies beginnt schon bei den Parkflächen für Kunden.

Im Idealfall bietet das Eigenheim mit integriertem Betrieb ausreichend Parkplätze, die Besucher des Unternehmens nutzen können. Um widerrechtliches Parken zu verhindern und diese Plätze stets freizuhalten, sollten Unternehmer auf die Anbringung spezieller Schilder setzen. Einfache Reservierungs-Schilder, die auf die betrieblichen Parkflächen hinweisen, reichen aus. Da diese genau wie das Hinweisschild am Eingang des Unternehmens im Außenbereich hängen und somit Wind und Wetter ausgesetzt sind, sollten sie möglichst hochwertig sein. Laut printplanet.de erweisen sich kratzfeste, lichtechte und witterungsbeständige Schilder als besonders langlebig.


Die Einrichtung der betrieblichen Räume sollte professionell und zukunftsgerichtet erfolgen. Quelle: xenostral (CC0-Lizenz)/ pixabay.com


Bei der Gestaltung und Einrichtung der Innenräume sollten sowohl ästhetische als auch praktische Aspekte berücksichtigt werden. Es ist wichtig, angenehme Wandfarben und Bodenbeläge auszuwählen, die zum Unternehmen passen und Besuchern eine entsprechend behagliche Atmosphäre bieten. Auch die Ausstattung der Räumlichkeiten mit hochwertigem Mobiliar ist wichtig. Je nach Unternehmenszweck können dies spezielle Möbelstücke wie Friseurstühle oder auch Massageliegen sein, doch auch komfortable Stühle für den Wartebereich und gemütliche Sitzgelegenheiten für Beratungstätigkeiten sollten nicht fehlen.

In jedem Fall ist es sinnvoll, schon bei der Einrichtung darauf zu achten, welchen Veränderungen das eigene Unternehmen in Zukunft unterliegen könnte. Sind schon bald Erweiterungen geplant oder soll der Betrieb eine weitere Spezialisierung erhalten, ist es gut, wenn die Bedingungen hierfür schon frühzeitig gewährleistet sind. Nie falsch ist es auch, sich vor der Einrichtung eingehend beraten zu lassen und auch mit dem Steuerberater zu besprechen, welche Details bei der Eröffnung und Führung des Unternehmens im Eigenheim besonders wichtig sind.

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