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Die 8 häufigsten Schäden, die ein Mieter in Haus und Wohnung verursacht

Als Vermieter ist es schon eine Herausforderung den passenden und geeigneten Mieter für seine Immobilie zu finden. Im Grunde ist es wahrscheinlich reine bzw. hauptsächliche Glücksache, wenn es Mieter sind, die über Jahrzehnte hinweg pünktlich ihre Miete zahlen und über die vielen Jahre immer sorgsam mit der Mietsache umgehen. Das sind natürlich die liebsten Mieter und auch die begehrtesten für Vermieter. Leider verläuft es in vielen Fällen aber nicht so harmonisch.

Foto: Hans / pixabay.com


Schlimme Szenarien können zum Beispiel sein: Die Mieter zahlen die Miete nicht pünktlich, bis gar nicht mehr und kommen in tüchtige Mietrückstände. Sie reißen Türrahmen unerlaubterweise einfach heraus, bekritzeln oder bemalen die Fensterrahmen. Streichen die Decke und die Wände in den unmöglichsten Farben, die auch noch stark deckend und abwaschbar sind. Zerstören Holztüren und Böden und verunstalten jeden Raum. Schlimmer ist jedoch, wenn es um absolute Verunreinigungen und mutwillige Zerstörungen geht, die die Substanz der Immobilie in ihrem Wert mindern und vieles mehr. Als Vermieter steht man dann oftmals mit staunenden Blicken vor der einst schönen und frisch renovierten Wohnung, die noch wenigen Jahren vielleicht komplett anders aussah als nun. Und nicht selten ist es schließlich auch der Eigentümer der Mietsache, welcher zunächst alle Kosten, die zur Renovierung und Sanierung der Wohnung im Vorfeld tragen muss, übernimmt. Ob es zur Begleichung und Tilgung der Mietschulden kommt, ist eine andere Frage - diese bleibt in vielen Fällen offen und der Vermieter bleibt auf allen Kosten schließlich alleine sitzen.

Das Fehlen einer Vermieterrechtsschutzversicherung



In nicht wenigen Fällen stellt ein fehlender oder auch nicht ausreichend dimensionierter Versicherungsschutz ein Problem für den Vermieter dar. Wichtig ist es also, dass man selbst für solche Härtefälle genügend abgesichert ist und falls es zu gerichtlichen Prozessen kommt, auch Rückenwind hat. Diesbezüglich sollte man sich hinreichend Informationen zur Vermieterrechtsschutzversicherung aneignen und sich dazu schlau machen, ob und wann eine Vermieterrechtsschutzversicherung sinnvoll ist. Ohne eine spezielle Rechtsschutzversicherung für den Vermieter, könnte ein unliebsamer Wohnungsbesetzer zu einem noch größeren Albtraum werden als ohnehin schon.

Hier 8 häufige Schadensfälle, die Chaos-Mieter in Haus und Wohnung so anrichten:



Feinstes Parkett im Nu zerstört



Besonders wenn die Böden schon im Vorfeld verlegt wurden und zudem noch sehr kostspielige und hochwertige Materialien hierfür ausgesucht wurden, ist Vorsicht angebracht. Das noch so feinste Parkett kann binnen kürzester Zeit hinüber sein. Etliche Mieter sind sich der Empfindlichkeit eines solchen Bodens nicht bewusst und zerstören ihn auch demnach recht unbewusst. Mit spitzen Absätzen, scharfkantigen Gegenständen und Hundekrallen malträtiert, ist ein schöner Parkettboden innerhalb weniger Wochen schon dahin und hat seinen einstigen Glanz verloren. Besonders Familien mit Kindern unterschätzen diese empfindliche Oberfläche und schätzen nicht die Schönheit dieser Materialien. Deshalb sollte man als Vermieter lieber die robustere Variante für Böden wählen und zu Laminaten oder Fliesen übergehen. Das erspart nicht nur Ärger, sondern auch Kosten.

Während ein zerstörtes Parkett kostspielig abgeschliffen und geölt werden muss, kann ein Laminatboden ohne jegliche Pflege viele Jahre durchhalten und selbst noch so starker Nutzung trotzen. Fliesen sind noch robuster und halten Jahrzehnte und eigentlich ewig und bei Wasserschäden sind sie die absoluten Meister.

Fensterrahmen bemalt



Bei kinderreichen Familien kann es vorkommen, dass diese fleißig mit Buntstiften die Fensterrahmen bemalen. Schlimm und fatal wird es allerdings, wenn sie sich der Filzstifte bedienen und loslegen. Bei Kunststoffrahmen ist das Bemalen mit Filzstiften tödlich. Sie verzeihen einiges, doch das nicht. Die Färbungen ziehen tief in den Kunststoff ein und verfärben ihn für immer. Bei Holzrahmen ist das nicht ganz so fatal, da sie sich notfalls wieder abschleifen und neu bestreichen lassen.

Holztüren zerstört



Dass ein Loch in einer Holztüre ist, wundert zumindest einen erfahrenen Vermieter nicht. Ein kleiner Tritt im Wutanfall oder auch das Umkippen eines scharfkantigen Gegenstandes gegen die Türe reichen aus um Spuren zu hinterlassen. Handelt es sich um eine Holzfurnier-Türe, entsteht ein Hohlraum in der Türe bei Beschädigung und die Türe muss erneuert werden. Ist es eine alte und wunderbar erhaltene massive Holztüre mit Facetten in einer Altbauwohnung, umso ärgerlicher die Beschädigung. Denn diese Türen lassen sich in de Regel im original nicht wiederbringen.

Elektroanschlüsse und Vorrichtungen hinüber



Auch ist es nicht selten, dass sich Mieter damit vergnügen, die vorhandenen Steckdosen und Halterungen durch ständiges Reißen und daran Zerren beschädigen. So können etliche Anschlüsse absolut unbrauchbar werden und müssen aufwendig vom Elektriker erneuert und instand gesetzt werden. Dies gilt auch bei Deckenanschlüssen für Lampen und Wandanschlüsse für elektrische Geräte.

Wände und Decken



Das Bemalen von Wänden und Decken in beliebigen und bevorzugten Farbkombinationen ist zunächst reine Geschmackssache. Doch, was ist, wenn die Wände beim Einzug frisch und sauber in einem neutralen Weiß gestrichen wurden und die Decken ebenfalls - und plötzlich entscheidet sich der Mieter die Wände und Decken in einem tiefen Schwarz oder Rot streichen zu wollen und vergnügt sich zudem auch noch dabei mit einer abwaschbaren Farbe?

Ein Albtraum für jeden Vermieter! Die Farben lassen sich nur schwer überstreichen, geschweige denn deckend streichen. Das Abtragen solcher Farbexplosionen ist nicht nur sehr zeitintensiv und aufwendig, sondern auch sehr kostspielig und ärgerlich für jeden Vermieter.

Balkone und Terrassen



Vom Boden bis zur Außen- und Innenwand. Jeder Balkon ist beispielsweise einheitlich in einem Mehrparteienhaus gestrichen. Streicht der Mieter den gesamten Balkon einfach um, kann und sollte man ihn darauf aufmerksam machen, dass dies nicht zulässig ist und er den Balkon in seiner Ursprungsfarbe wiederherstellen muss und sollte. Ist der Boden des Balkons gefliest, können auch diese hinüber sein, je nachdem mit welch schwerem Geschütz der Mieter auf dem Balkon angerückt ist, um starke Fliesen zum Brechen und Splittern zu bringen. Terrassenböden sind ebenfalls oftmals total oder zum Teil geschädigt. Die Steinplatten aus Naturstein oder die Holzdielen sind stark in Mitleidenschaft gezogen worden und sogar durch stehende Nässe völlig dahin.

Sanitäre Anlagen



Besonders in Bad und WC werden Armaturen, Waschbecken, Wannen, Duschtassen, Toilettenbrille- und Deckel häufig beschädigt. Handtuchhalter einfach ausgewechselt und aus der Wand demontiert und auch die Duschvorrichtungen einfach getauscht oder eben völlig zerstört und verstopft. Schimmel und Feuchtigkeit wurden Einlass geboten und nichts dagegen unternommen. Die Silikondichtungen an Dusche und Wanne schwinden und die Feuchtigkeit wandert durch die Böden nach unten. Gerade wenn der Vermieter sich bei der Renovierung und Gestaltung des Badezimmers große Mühe gegeben hat, ist dies natürlich besonders ärgerlich.

Küchen und Co.



Sind bei der Anmietung Einbauküchen im Spiel, sollte man dringlich darauf achten, dass diese bei Auszug auch in einem einwandfreien Zustand sind. Abnutzungen muss nicht gleichzusetzen mit Vandalismus sein. Zerstörung einzelner Geräte durch Missachtung der Bedienungsvorschriften auch nicht automatisch verzeihbar sein. Wichtig ist, dass man als Vermieter schriftlich fixiert, dass bei der Anmietung auch eine Küche im Spiel war und diese bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem adäquaten Zustand wieder zu übergeben sei.
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