Ratenzahlung der Kaution
Rechtlich vorgeschrieben ist die Option der Ratenzahlung. Es muss also nicht sofort beim Einzug die gesamte Kaution hinterlegt werden, sondern kann in bis zu drei Monatsraten beglichen werden. Es wäre also in den ersten drei Monaten nicht nur die normale Warmmiete, sondern die Warmmiete zuzüglich einer weiteren Kaltmiete zu bezahlen. Weitere Informationen zum Thema Ratenzahlung der Mietkaution bietet das Finanzportal Finanztip.
Ein persönliches Gespräch mit der Vermieter
Eine weitere Möglichkeit ist natürlich auch das persönliche Gespräch mit dem Vermieter. Denn wer einen guten Eindruck macht und sich mit dem Vermieter gut versteht, der findet möglicherweise eine individuelle Lösung und muss gar nicht auf die gesetzlich zustehenden Möglichkeiten pochen. Diese Möglichkeit funktioniert allerdings nur in den Wohnungsmärkten, in denen es auch tatsächlich ein Überangebot gibt. Denn zumindest in Großstädten wie Hamburg, Berlin, München oder Düsseldorf wird der Vermieter immer die Möglichkeit haben auf einen solventen Mieter zurückzugreifen. Deshalb empfiehlt es sich in diesem Fall nach einer anderen Möglichkeit zu suchen, bei der der Vermieter stets die volle Kaution erhält.
Eine Kautionsversicherung nutzen
Wer eine Wohnung ohne Mietkaution beziehen möchte, der hat die Möglichkeit auf eine Kautionsversicherung zurückzugreifen. Denn diese gibt dem Vermieter die Garantie, im Schadensfall bis zur vorher festgelegten Höhe zu haften. Dafür zahlt der Mieter nur eine geringe monatliche Prämie. Dafür hat er aber den Vorteil, dass sein Kapital nicht gebunden wird. Und auch für den Vermieter gibt es Vorteile. Denn er ist nicht gezwungen sich um die Verwaltung der Kaution zu kümmern. Dadurch entfällt ihm viel Arbeit, denn er muss die Kaution des Mieters stets bestmöglich anlegen. Sollte er dies nicht tun, so macht er sich möglicherweise Schadensersatzpflichtig. Und auch im Streitfall ist eine Kautionsversicherung sinnvoll, denn diese steht als unabhängiger Vermittler zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Es besteht also eine gute Chance, dass Unstimmigkeiten nicht vor Gericht geklärt werden müssen, da sich beide Parteien bereits mit Hilfe des Schlichters von der Kautionsversicherung einigen.
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