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Tipps für den Kauf einer Immobilie für Unverheiratete

Will sich ein unverheiratetes Paar eine Immobilie zulegen, kann das schnell zu einem komplizierten Unterfangen mutieren. Analog zu der Situation, dass sich Eheleute dazu entschließen, ein eigenes Haus zu bauen, lassen sich viele Risiken auf den Erwerb eines Hauses bei nicht verheirateten Partnern übertragen. Nur eine von vielen wichtigen Fragestellungen ist dabei, wer wie viel Eigenkapital beim Kauf einbringt und wer für die anfallenden Raten aufkommt.

 

Ist ein Pärchen nicht verheiratet, kann sich bei ihm trotzdem der Wunsch nach einem eigenen Haus breit machen. Quelle: Voyagerix – 257094796 / Shutterstock.com

 

 

Bau und Kauf eines Hauses ist immer mit großen Risiken verbunden

 

Viele Eheleute, aber auch jede Menge unverheiratete Paare träumen von den eigenen vier Wänden. Abgesehen davon, dass es sich dabei für viele um einen finanziell nur schwer erschwinglichen Traum handelt, ist das Ganze auch mit erheblichen Risiken verbunden. Ist das jeweilige Paar verheiratet, wird im Falle einer Scheidung von Fall zu Fall entschieden, wer welche Schulden in welcher Höhe zu tilgen hat. Doch auch vor der Konstellation, dass nicht der Pakt der Ehe geschlossen ist, warnen nicht nur Anwälte, sondern auch Verbraucherschützer gleichermaßen. Fragestellungen, die beim Kauf auftreten, sind zumeist die nachstehenden:

 

  1. Wer bringt wie viel Eigenkapital beim Kauf des Hauses mit ein?
  2. Wer zahlt die Raten und wie hoch ist der jeweilige Anteil?
  3. Wer wird im Grundbruch eingetragen?

 

Zerbricht irgendwann die unverheiratete Beziehung, so stehen meistens beide Parteien vor einem riesigen Problem: Wie sollen die Beträge, die jeder eingebracht hat, wieder auseinander gerechnet werden, sodass am Ende weder die eine noch die andere Seite einen Nachteil erleidet? Haben sich Mann und Frau darüber im Vorfeld keinerlei Gedanken gemacht, sind die daraus resultierenden Probleme in der Regel sehr schwerwiegend.

 

Beim Ende der Beziehung kann ein vorher aufgesetzter Vertrag helfen

 

 

Kommt es bei einem unverheirateten Paar zum Ende der Beziehung, hilft ein Vertrag aus der brenzligen Lage. Quelle: VGstockstudio – 246871969 / Shutterstock.com

 

 

Empfehlenswert ist es deshalb nahezu immer für Unverheiratete, beim Hauskauf einen Vertrag mit aufzusetzen. Außerdem können auch die folgenden Hinweise ein böses Erwachen zu einem späteren Zeitpunkt verhindern:

 

  • Beide Partner sollten immer im Grundbuch stehen
  • Der eingebrachte Anteil sollte äquivalent umgelegt werden

 

Eine Lösung, die bei einem Zerbrechen der Beziehung für sehr viel Klarheit schafft, ist auch das Aufsetzen eines Partnerschaftsvertrages respektive eventuell sogar die Gründung einer GbR. Egal für welche der beiden Lösungen sich das Paar entscheidet, der Gang zum Anwalt beziehungsweise Notar sollte so oder so obligatorisch sein. Dass der Fall, dass ein unverheiratetes Paar ein Haus kauft, so kompliziert ist, hat auch mit dem Verfahren bei der Aufnahme eines Kredits zu tun. So vergeben Kreditinstitute nämlich nur sehr ungerne zwei getrennte Darlehen für den Hauskauf, sondern wollen die Sache lieber kumulativ unter Dach und Fach bringen. Zu tun hat das mit dem Bestreben der Bank, erstrangiger Schuldner sein zu wollen. Deshalb verlangen die meisten Geldhäuser, dass nicht nur beide Partner den Darlehensvertrag unterschreiben, sondern auch zusammen gegenüber der Bank zu einhundert Prozent haftbar gemacht werden können.

 

Heirat vor dem Hauskauf ist in manchen Fällen die bessere Option

 

 

Heiratet ein Paar vor dem Erwerb eines Hauses, löst sich so manches Problem von selbst in Luft auf. Quelle: HDesert – 550349296 / Shutterstock.com

 

Aufgrund der dargestellten Problematik kann es sich für ein unverheiratetes Paar durchaus als vorteilhaft erweisen, vor dem Hauskauf die Heirat in Erwägung zu ziehen. Die Betonung liegt dabei auf „vor dem Hauskauf“, denn ansonsten kann auch die unrühmliche Konstellation entstehen, dass sich nachher zwei Eheleute streiten, obwohl das Haus vorher erworben worden ist. Das führt dann zu der Problematik, dass darüber entschieden werden muss, welchen Wert die eigenen vier Wände vor der Eheschließung schon gehabt haben und wie es um den jetzigen Wert bestimmt ist. Wer welchen Teil vom Zuwachs in Sachen Vermögen bekommt, muss deshalb geklärt werden, weil in Deutschland der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Rahmen der Ehe existiert. Das bedeutet Folgendes:

 

  1. Während der Ehe bleiben die Güter der Ehegatten getrennt
  2. Bei einer Scheidung erhält derjenige Ehegatte einen Zugewinnausgleich, der weniger eingebracht hat

 

Um zu errechnen, wie hoch ein etwaiger Zugewinn ausgefallen ist, schauen Anwälte exakt auf das Anfangsvermögen und das Endvermögen eines Ehegatten. Der Zugewinn ist dabei die Differenz zwischen beiden Positionen. Zu trennen sind vom Zugewinn allerdings Erbschaften und Schenkungen, denn beides wird als privilegiertes Anfangsvermögen ausgeklammert.

 

Eigenes Haus steht hierzulande immer noch für Wohlstand und Erfolg

 

 

Infografik: Wenn ein unverheiratetes Paar den Kauf einer Immobilie in Erwägung zieht, sollte das Ganze ausreichend durchdacht werden. Infografikquelle: immobilien.de

 

Dass es im Familienrecht unendlich viele Regelungen zu dieser Thematik gibt und auch Anwälte in diesem Fachbereich meistens alle Hände voll zu tun haben, hängt letztlich mit der Beliebtheit der eigenen vier Wände bei den Deutschen zusammen. Ein Paar signalisiert durch das Zusammenziehen respektive den Erwerb von Grund und Haus, dass es zusammen gehört und vor allem auch zusammen bleiben und leben möchte. Befragt man Paare, was sie zu diesem Schritt bewegt, so bekommt man meistens Werte wie Freiheit und Unabhängigkeit zu hören. Gegenüber einer Mietwohnung oder einer Eigentumswohnung hat das eigene Haus aber auch unbestreitbar diverse Vorteile zu bieten:

 

Typ

Vorteile

Nachteile

Mietwohnung

Geringe Kosten

Kein Eigentum

Eigentumswohnung

Anschaffungskosten im Rahmen

Nachbarn und nicht völlig freie Gestaltungsmöglichkeiten

Eigenes Haus

Größte Freiheit

Hoher Anschaffungspreis und Folgekosten

 

Nehmen Menschen einen Kredit für ein Haus auf, sollten sie idealerweise ca. ein Drittel an Eigenkapital einbringen können, denn dies führt einerseits dazu, dass weniger fremdes Geld in die Hände genommen werden muss und andererseits auch dazu, dass die Raten geringer ausfallen. Alternativ dazu kann man auch schneller das Haus abbezahlen, wenn man höhere Raten zahlt.

 

Quellen:

Voyagerix – 257094796 / Shutterstock.com

VGstockstudio – 246871969 / Shutterstock.com

HDesert – 550349296 / Shutterstock.com


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