Exposé

Objektart: Hallen / Lager / Produktion » Lagerflaechen » Miete
Standort: Hallen / Lager / Produktion » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Raum für Ideen und Inventar!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 9334118

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 4,5 €
Mietpreis pro m² 3,5 €
 

Flächen

Gesamtfläche 127 m²
 
Maklerprovision 1,19 Monatsmieten
 

Objekt Adresse

01097 Dresden

Sonstige Angaben

Baujahr 1893
Verfügbar ab ab sofort
Baujahr (laut Energieausweis) 1893

Objektbeschreibung

Zur Anmietung steht eine Lagerfläche von ca. 127 m² in einem Hinterhaus.

Der Zugang erfolgt über das Treppenhaus.

Stellplätze können im Hof mit angemietet werden.

Ausstattung

- trocken
- beheizt
- Beleuchtung
- Strom
- Stellplätze im Hof

Lage des Objektes

Die Innere Neustadt liegt fast halbkreisförmig umschlossen in einem Elbbogen gegenüber der Inneren Altstadt. Vier Brücken verbinden den Stadtteil mit dem südlichen Ufer.

Es ist ein innerstädtisches Viertel mit Gebäuden im barocken Stil und Gründerzeithäusern, aber auch Jugendstilvillen. Die wichtigsten Wirtschaftszweige sind die Gastronomie und der Einzelhandel.

Die Neustadt ist Knotenpunkt des innerstädtischen Verkehrs (Straßenbahn, Bus, S-Bahn). Am Neustädter Bahnhof, einer von zwei Fernbahnhöfen, hält der ICE. In wenigen Fußminuten erreichen Sie den Albertplatz, der Fokus fast aller wichtigen Straßen Dresdens ist. Die Straßenbahnen (11, 3, 7, 8, 6) fahren in alle Richtungen der Stadt. Über die B6 gelangen Sie schnell Richtung Sächsische Schweiz oder Richtung Meißen.

Sonstige Informationen

Baujahr: 1893 Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihr Ansprechpartner: Moussa Al-Sattah Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.