Exposé

Objektart: Sonstiges » Sonstige » Kauf
Standort: Sonstiges » Deutschland » Niedersachsen » Braunschweig, Stadt (Kreis) » Braunschweig

Interessenbekundungsverfahren für Investoren - Verkauf des Geländes der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Braunschweig-Rennelberg


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 9250357

Preise

Kaufpreis 3.600.000 €
Nebenkosten keine Angabe
 

Flächen

Gesamtfläche 5.000 m²
Grundstücksfläche 13.434 m²
Fläche Sonstiges 2.900 m²
 

Objekt Adresse

38114 Braunschweig

Sonstige Angaben

Baujahr 1884
Verfügbar ab keine Angabe
Baujahr (laut Energieausweis) 1884

Objektbeschreibung

Das zu veräußernde Grundstück besteht aus drei Flurstücken (Gemarkung Altpetritor, Flur 1, Flurstücke 5/62, 5/63 und 5/66) und ist insgesamt 13.434 m² groß. Das Grundstück ist mit einer ehemaligen Justizvollzugsanstalt (Untersuchungshaftanstalt) und Nebengebäuden bebaut. Stellplätze und Wege sind befestigt. Der nicht überbaute und nicht befestigte Bereich des Verkaufsobjektes ist als Freizeit- und Sportfläche angelegt. Die Aufgabe der Nutzung als Justizvollzugsanstalt ist Ende 2024 vollzogen worden. Die letzten Gefangenen haben die JVA im Mai 2024 verlassen. Die Sicherheitssysteme und die nutzerspezifische Ausstattung ist größtenteils zurückgebaut worden (außer der S-Drahtsicherung). Es ist nicht auszuschließen, dass auf dem Gelände die verschütteten Reste eines historischen Verbindungstunnels zwischen dem Haupthaus (4) und dem nicht mehr existierenden Kreuzkloster vorhanden sind. Das Verkaufsobjekt ist nach Angabe der Stadt Braunschweig, bis auf die Werkhalle (nördlich des Hauptgebäudes), das Werkstattgebäude (östlich des Hauptgebäudes) und das Pförtnerhaus, in das Verzeichnis der Kulturdenkmale (Teil I – Baudenkmale) eingetragen als Teile einer Gruppe baulicher Anlagen. Daher ist die Vorlage eines Energieausweises nicht notwendig. Die Gebäude werden als Bau- und Kunstdenkmal unter Objekt-Nr. 1249 (Gefängnisgebäude), 1250 (Kapelle), 1251 (Wohnhaus, heutiges Verwaltungsgebäude) und 396 (Waschhaus, heutiges Küchengebäude) beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege geführt.

Ausstattung

Es ist zu beachten, dass die Rechte an etwaigen Bild-/Tonaufnahmen
dem Land Niedersachsen zustehen, so dass eine Veröffentlichung - ohne
Gestattung - untersagt ist.

Das Betreten der Liegenschaft erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss
jeglicher Haftung des Landes Niedersachsen für eventuell entstandene
Sachschäden und Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit.

Lage des Objektes

Die JVA liegt im westlichen Ringgebiet der Stadt Braunschweig (Rennelbergstraße 10-11, einer Stichstraße). Die Entfernung zum Stadtzentrum (Ruhfäutchenplatz) beträgt ca. 1,5 km. Das Landesraumordnungsprogramm bestimmt Braunschweig (rd. 250.000 Einwohner) als Oberzentrum. Der Hauptbahnhof befindet sich in ca. 4 km Entfernung. In der Stadt Braunschweig sind alle wichtigen Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen vorhanden.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Braunschweig liegt das Grundstück in einem Gebiet, das als Wohnbaufläche dargestellt ist. Laut Auskunft der Stadt Braunschweig besteht für den Baublock an der Rennelbergstraße kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Über die Grundstücke der JVA hinaus besteht ein Aufstellungsbeschluss AP 26A, welcher u. a. Nachnutzungen der z. T. denkmalgeschützten JVA zu Gemeinbedarfseinrichtungen, Gastronomie, freie Berufe, Hostel etc. in Betracht zieht. Somit steht eine Wohn- oder Hotelnutzung den Planungszielen des AP 26 im Grundsatz nicht entgegen. Inwieweit auch in den den bestehenden Gebäuden
Wohnungen realisiert werden können, kann erst nach einer detaillierten Prüfung festgestellt werden. Es bestehen auf dem Gelände der JVA jedoch noch Flächenreserven für Neubauten, so dass zusätzliche Wohnnutzungen realisiert werden können. Da jedoch ein rechtskräftiger Bebauungsplan aktuell nicht vorliegt, ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit aktuell gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Hinsichtlich der Art der Nutzung wurde der östlich der JVA gelegene Teil des Baublocks als "WA" gemäß §4 BauNVO eingestuft. Demnach sind Wohnungen generell zulässig und Beherbergungsbetriebe könnten ausnahmsweise gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO zugelassen werden. Laut Auskunft der Stadt Braunschweig ist für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplan die Art der Nutzung Allgemeines Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO angestrebt. Somit ist auf einzelnen unbebauten Teilbereichen der Grundstücksfläche grundsätzlich eine Wohnbebauung oder andere weitere Bebauung möglich. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bei der konkreten Ausarbeitung des Bebauungsplans im Plangebiet auch andere Nutzungen wie z.B. Grünflächen, Parkanlagen, Spielplätze oder sonstige Freiflächen auf unbebauten Teilbereichen der Grundstücksfläche festgesetzt werden können.

Sonstige Informationen

Die unter der Rubrik "Allgemeines" ausgeführten Verkaufsbedingungen gelten nur für Investoren/Privatpersonen, deren Nachnutzungskonzepte von der Stadt Braunschweig mitgetragen werden. Hierüber ist ein schriftlicher Nachweis gegenüber dem Land zu erbringen. Auf Grundlage der in diesem Exposé enthaltenen Informationen sind die beabsichtigten Nutzungskonzepte und der Nachweis der Finanzierbarkeit zunächst an das Land zu übersenden, welches eine Vorauswahl treffen kann, ehe an die Stadt Braunschweig herangetreten wird. Zum weiteren Vorgehen: Unter den Interessenten, deren Nachnutzungskonzept von der Stadt Braunschweig positiv beschieden wurde, wird im Anschluss ein Gebotsverfahren über den Verkauf der Gesamtliegenschaft durchgeführt. Der Startpreis wird bei 3.600.000 € liegen. Die Finanzierbarkeit dieses Startgebots ist nachzuweisen. Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Es behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung des Kaufpreises zu verlangen. Der Kaufpreis ist grundsätzlich bei Beurkundung fällig. Die Ankaufsnebenkosten sind vom Käufer zu zahlen. Ein zu schließender Kaufvertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Nds. Landtages stehen. Dies wird zu einer verzögerten Besitzübergabe führen.