Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Außergewöhnlich!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 9228870

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 2,5 €
Mietpreis pro m² 5,5 €
 

Flächen

Gesamtfläche 5.600 m²
Bürofläche 259 m²
 

Objekt Adresse

01257 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort

Objektbeschreibung

Das frühere Kamerawerk-Niedersedlitz im neuen Glanz!

Das Objekt teilt sich in sechs Etagen unterschiedlicher Ausstattung auf. Die zwei vakanten oberen Stockwerke stellen die repräsentativsten Einheiten in diesem Objekt dar.

Die lichtdurchflutete Fläche überzeugt durch ihre offene Gestaltung und schafft eine angenehme Arbeitsatmosphäre. Dank ihrer flexiblen Struktur eignet sie sich ideal für unterschiedliche Nutzungskonzepte und individuelle Ideen.

Genießen Sie einen tollen Ausblick über die Stadt.

Ausstattung

- barrierefreier Zugang
- Maisonette mit interner Treppe
- Industriedesign
- Glastrennwände
- individuelle Beleuchtung
- Datenverkabelung
- Brüstungskanäle & Bodentanks
- Holz- bzw. Vinylboden
- außenliegender Sonnenschutz
- Einbauküche
- Dusche
- getrennte Sanitärbereiche
- toller Ausblick

Lage des Objektes

Das Objekt befindet im Süd-Osten der Stadt, im Stadtteil Dresden-Niedersedlitz. Fußläufig sind Sie in wenigen Minuten am S-Bahnhof Dobritz. Von dort sind es ca. 12 Minuten bis in das Stadtzentrum bzw. ebenfalls ca. 12 Minuten bis nach Pirna.

Mit dem Auto erreichen Sie unkompliziert die B 172 und können sich dort entscheiden zwischen interessanter Landstraße und schneller Bundesautobahn.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.