Exposé

Objektart: Einzelhandel » Ladenlokal » Miete
Standort: Einzelhandel » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

In Dresden-Mitte!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 9046229

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 2,5 €
Mietpreis pro m² 10 €
 

Flächen

Gesamtfläche 180 m²
Ladenfläche 150 m²
Verkaufsfläche 150 m²
 
Maklerprovision 2,38 Monatsmieten
 

Objekt Adresse

01067 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort
Heizungsart Zentralheizung

Objektbeschreibung

Der Wettiner Platz zählt zu den traditionsreichsten Plätzen Dresdens.


Er befindet sich innerhalb des 26er Rings und damit in zentraler Lage.

Das Gebäude wurde 1913 errichtet und in den Jahren 2003/2004 umfassend saniert.


Die verfügbare Einzelhandelsfläche im Erdgeschoss umfasst ca. 180 m².

Mieter in der Umgebung
- Deutsche Post
- Biomarkt
- Fahrradgeschäfte
- Musikinstrumentengeschäft
- Apotheke
- Outdoorladen
- usw.

Ausstattung

- große Schaufenster
- Verkaufsbereich mit Laminatboden
- Büro- und Lagermöglichkeiten
- getrennte Sanitäranlagen
- Technikraum
- Außenwerbung möglich
- Parken im öffentlichen Raum

Lage des Objektes

Der Gebäudekomplex im Südwesten der Altstadt zeichnet sich durch seine innerstädtische Lage aus. Die historische Innenstadt ist fußläufig erreichbar. Verkehrstechnisch ist der Standort optimal erschlossen. Unweit des Objektes befindet sich der Bahnhof Dresden-Mitte, der Haltepunkt der S-Bahn sowie regionaler und überregionaler Bahnlinien ist. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind vom Bürohaus optimal zu erreichen.

Sonstige Informationen

Heizungsart: Zentralheizung Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihr Ansprechpartner: Philipp Hennig Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.