Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Charmant und ruhig im Hinterhaus!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 9014226

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 5 €
Mietpreis pro m² 10,5 €
 

Flächen

Gesamtfläche 240 m²
Bürofläche 240 m²
 

Objekt Adresse

01097 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort

Objektbeschreibung

Zur Anmietung steht eine helle Fläche von ca. 240 m² im 1. Obergeschoss eines ruhig gelegenen Hinterhauses mit vielseitiger Nutzungsmöglichkeit.

Der hochwertige Holzdielenboden verleiht den Räumen eine warme und einladende Atmosphäre.

Bei Bedarf stehen Lager- oder Archivflächen zur Verfügung.

PKW-Stellplätze können auf dem Nachbargrundstück angemietet werden.

Ausstattung

- ruhige Lage im Hinterhaus
- Holzdielenboden
- Beleuchtung (teilweise dimmbar)
- innenliegenden Blendschutz (zur Nordseite)
- außenliegender Sonnenschutz (zur Südseite)
- moderne Einbauküche
- getrennte Sanitärbereiche
- Lager oder Archiv möglich

Lage des Objektes

Die Leipziger Vorstadt befindet sich nordwestlich der Inneren Neustadt, sie grenzt im Südwesten an die Elbe, im Osten an die Äußere Neustadt und im Norden an die Albertstadt mit ihrem großen Industriegelände. Weiter nördlich, der B 97 folgend, erreichen Sie zeitnah den Flughafen Dresden. In wenigen Minuten erreichen Sie auch über die B 170, die A4 in Richtung Leipzig oder Chemnitz. Der Stadtteil verfügt aber nicht nur für Autobesitzer über eine sehr gute Verkehrsanbindung. Die Straßenbahnhaltestelle befindet sich direkt neben dem Objekt und der Bahnhof Neustadt ist nur 5 Gehminuten entfernt.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612-30 Fax: 0351 43612-40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.