Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Sächsische Schweiz (Kreis) » Pirna

Rezeptfrei!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8547382

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 2,5 €
Mietpreis pro m² 8,5 €
 

Flächen

Bürofläche 82 m²
 

Objekt Adresse

01796 Pirna

Sonstige Angaben

Baujahr 1900
Verfügbar ab ab sofort

Objektbeschreibung

Zur Anmietung steht eine helle Praxis in einem denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshaus.

Die kompakte Gewerbeeinheit überzeugt mit zeitloser und dennoch moderner Ausstattung.

Der Bahnhof befindet sich fußläufig nur fünf Minuten vom Mietobjekt entfernt.

Ebenfalls in Kürze zu erreichen ist die historische Altstadt, sowie die Elbe, welche zu entspannten Pausen einlädt.

Öffentliche Parkplätze stehen Ihnen direkt vor dem Objekt zur Verfügung.

Ausstattung

- Erstbezug nach Sanierung
- Fliesenboden in Steinoptik
- Einbauküche
- sanitäre Anlage
- Fußbodenheizung
- DSL-Anschluss
- Kellerabteil
- Balkon
- Stellplätze im öffentlichen Raum

Lage des Objektes

Am Rande von Dresden und nur unweit vom Elbsandsteingebirge gelegen, befindet sich beiderseits der Elbe die Kreisstadt Pirna. Die Elbe und das Schloss Sonnenstein prägen das Stadtbild von Pirna. Durch die verkehrsgünstige Lage kam Pirna als bedeutender Handelsplatz schon im Mittelalter zu Wohlstand und Ansehen. Dies prägt die Stadt bis heute. Pirna, das Verwaltungs-, Dienstleistungs-, und Gewerbezentrum des Landkreises, bietet sämtliche Einrichtungen, die eine große Kreisstadt auszeichnen. Die A17 und die B172 erreichen Sie in wenigen Minuten.

Sonstige Informationen

Baujahr: 1900 Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihr Ansprechpartner: Moussa Al-Sattah Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612-30 Fax: 0351 43612-40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Pirna. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.