Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Bautzen (Kreis) » Bautzen

Versetzen Sie sich in Bestlage!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8521839

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 3 €
Mietpreis pro m² 6,52 €
 

Flächen

Gesamtfläche 252 m²
Bürofläche 252 m²
Fläche teilbar ab 84 m²
 

Objekt Adresse

02625 Bautzen

Sonstige Angaben

Baujahr 1709
Verfügbar ab ab sofort
Anzahl der Etagen im Haus 5
Energieträger/Befeuerung Gas

Objektbeschreibung

Die zu vermietende Büroeinheit mit einer Fläche von insgesamt ca. 252 m² erstreckt sich vom 1. bis ins 3. Obergeschoss und befindet sich mitten im Zentrum von Bautzen.

Bei Bedarf kann im Objekt eine weitere Fläche im Erdgeschoss von ca. 62 m² angemietet werden.

In unmittelbarer Nähe befinden sich Parkmöglichkeiten im "Kornmarktcenter".

Ausstattung

- Denkmalschutzobjekt
- Personenaufzug
- 3 Empfangsbereiche
- 9 separate Räume
- 3 Teeküchen
- 3 Archivräume
- Sanitärbereiche
- Innenhof

Lage des Objektes

Bautzen ist das Zentrum der Oberlausitz. Die Spreestadt entwickelt sich zu einem modernen und attraktiven Dienstleistungs-, Wirtschafts- und Wohnstandort. Sie ist als moderner, zukunftsorientierter Wirtschaftsstandort der wichtigste Arbeitgeber einer ganzen Region.

Wichtige Voraussetzung dafür ist die enorm verbesserte Infrastruktur. An der der Bundesautobahn 4, sorgen drei Anschlussstellen ebenso für kurze Wege wie mehrere Bundesstraßen in alle Himmelsrichtungen und die Deutsche Bahn.

Sonstige Informationen

Baujahr: 1709 Befeuerung/Energieträger: Gas Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Bautzen. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.