Exposé

Objektart: Gastgewerbe » Gastronomie & Wohnung » Miete
Standort: Gastgewerbe » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Hier steckt Potenzial drin! BEATE PROTZE IMMOBILIEN


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8443830

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 3,55 €
 

Flächen

Gesamtfläche 117 m²
Ladenfläche 90 m²
Verkaufsfläche 90 m²
 

Objekt Adresse

01097 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort

Objektbeschreibung

Die Mietfläche mit ca. 117m² befindet sich im Erdgeschoss eines denkmalgeschütztem Wohn- und Geschäftshaus.

Ebenfalls im Erdgeschoss befindet sich die Küche und die sanitären Anlagen. Weitere ca. 20 m² Lagerfläche stehen im Keller zur Verfügung.

Die Einheit eignet sich bestens für ein Café, ein Restaurant oder eine Bar.

Vor dem in Ecklage liegendem Objekt kann eine Außenbestuhlung erfolgen.

Ausstattung

- große Fenster
- Laminatboden
- Theke
- Küchenanschluss vorhanden
- Deckenhöhe ca. 3,7 m
- Lagermöglichkeit
- sanitäre Anlagen
- Außensitzbereich

Lage des Objektes

Die Leipziger Vorstadt befindet sich nordwestlich der Inneren Neustadt, grenzt im Südwesten an die Elbe, im Osten an die Äußere Neustadt (Königsbrücker Straße) und im Norden an die Albertstadt mit ihrem großen Industriegelände. Weiter nördlich, der B 97 folgend, erreichen Sie zeitnah den Flughafen Klotzsche. In wenigen Minuten erreich Sie über die B 170, die A4 in Richtung Leipzig oder Chemnitz.

Der Stadtteil verfügt aber nicht nur für Autobesitzer über eine sehr gute Verkehrsanbindung. Straßenbahnhaltestellen, der Linien 7 und 8, befinden sich in unmittelbarer Nähe am Bahnhof Neustadt. Dieser ermöglicht ebenfalls eine überregionale Anbindung.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihr Ansprechpartner: Philipp Hennig Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612-30 Fax: 0351 43612-40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.