Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Bautzen (Kreis) » Bautzen

Im Zentrum von Bautzen!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8419238

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 2 €
Mietpreis pro m² 5,5 €
 

Flächen

Gesamtfläche 83 m²
Bürofläche 83 m²
 

Objekt Adresse

02625 Bautzen

Sonstige Angaben

Baujahr 1583
Verfügbar ab nach Vereinbarung
Anzahl der Etagen im Haus 4
Fahrstuhl Ja
Barrierefrei
Heizungsart Zentralheizung
Energieträger/Befeuerung Gas

Objektbeschreibung

Die zu vermietende Büroeinheit mit einer Fläche von insgesamt ca. 83 m² liegt im 1. Obergeschoss und befindet sich mitten im Zentrum von Bautzen.

Die Fläche kann nach den Wünschen des zukünftigen Mieters umgebaut werden.

In unmittelbarer Nähe befinden sich Parkmöglichkeiten im "Kornmarktcenter".

Ausstattung

- Umbau nach Mieterwunsch
- helle, lichtdurchflutete Büroräume
- arbeitsplatzgerechte Beleuchtung
- getrennte Sanitäranlagen
- Personenaufzug

Lage des Objektes

Bautzen ist das Zentrum der Oberlausitz. Die Spreestadt entwickelt sich zu einem modernen und attraktiven Dienstleistungs-, Wirtschafts- und Wohnstandort. Sie ist als moderner, zukunftsorientierter Wirtschaftsstandort der wichtigste Arbeitgeber einer ganzen Region.

Wichtige Voraussetzung dafür ist die enorm verbesserte Infrastruktur. An der Bundesautobahn A4 sorgen drei Anschlussstellen ebenso für kurze Wege wie mehrere Bundesstraßen in alle Himmelsrichtungen und die Deutsche Bahn.

Sonstige Informationen

Baujahr: 1583 Heizungsart: Zentralheizung Befeuerung/Energieträger: Erdgas leicht Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihr Ansprechpartner: Moussa Al-Sattah Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Bautzen. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.